Kommunen können sich für weitere Bundeszuschüsse zum Klimaschutz bewerben

Kommunen können sich für weitere Bundeszuschüsse zum Klimaschutz bewerben

Mit Beginn des neuen Jahres können sich Kommunen wieder für Bundeszuschüsse zu Klimaschutzmaßnahmen bewerben. Im Rahmen der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ wurden zwei Förderaufrufe gestartet: Unterstützt werden örtliche Projekte nach Vorgaben der „Kommunalrichtlinie“ sowie herausragende Klimaschutz-Modellprojekte.

Die „Kommunalrichtlinie“ fördert strategische Maßnahmen wie Einstiegsberatungen im kommunalen Klimaschutz, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Personal für Klimaschutzmanagement. Zudem werden investive Maßnahmen bezuschusst wie die LED-Umrüstung von Straßen- oder Hallenbeleuchtung (z.B. in Schulen und Sporthallen) und der Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Schul-/Kita-Küchen. Neben Städten, Gemeinden und Landkreisen sind z.T. auch Zusammenschlüsse von Kommunen, kommunale Unternehmen sowie soziale und kulturelle Organisationen (z.B. Sportvereine) antragsberechtigt. Auf www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie findet man die genauen Bewerbungsvoraussetzungen. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis zum 31. März 2018. Für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen/Kitas kann man ganzjährig Anträge stellen.

Bis zum 15. April 2018 können interessierte Kommunen, Zusammenschlüsse mehrerer Kommunen und mehrheitlich kommunale Unternehmen sowie Verbände, Vereine und Hochschulen im Verbund mit einer Kommune außerdem Projektskizzen für vorbildliche Klimaschutz-Modellprojekte einreichen. Allein in 2016 und 2017 wurden ca. 75 Millionen Euro für 30 Projekte bundesweit bereitgestellt. Weiteres dazu steht auf www.klimaschutz.de/modellprojekte.

Seit dem Start der „Nationalen Klimaschutzinitiative“ in 2008 wurden bis Ende 2016 über 22.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 690 Millionen Euro gefördert. Laut Bundesumweltministerium wurden damit Investitionen in über dreifacher Höhe ausgelöst.