Verbot von Kinderehen!

Verbot von Kinderehen!

Ich spreche mich klar gegen die Kinderehe aus! In Deutschland darf es keine Kinderehen geben! Kinder gehören nicht vor das Standesamt oder dem Traualtar, sondern in die Schule. Eine zu frühe Eheschließung kann das Wohl von Minderjährigen und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen.

Die Bundesregierung hat deshalb vorvergangene Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, um Minderjährige besser zu schützen und Rechtsklarheit zu schaffen. Unter anderem ist vorgesehen, dass Ehemündigkeitsalter ausnahmslos von 16 Jahren auf 18 Jahre heraufzusetzen. Darüber hinaus soll eine Ehe, bei der ein „Ehegatte“ im Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, automatisch unwirksam sein. Eine Ehe, bei der ein „Ehegatte“ im Zeitpunkt der Eheschließung zwar 16, aber noch keine 18 Jahre alt war, soll zukünftig durch eine richterliche Entscheidung aufgehoben werden können. Diese Grundsätze sollen auch gelten, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Nach dem Gesetzentwurf ist es ausdrücklich verboten, Minderjährige zu trauen. Wer Minderjährige im Wege vertraglicher, traditioneller oder religiöser Handlungen zur Eingehung einer Bindung veranlasst, die für sie in sozialer oder psychologischer Hinsicht einer Ehe vergleichbar ist, soll mit einem Bußgeld belegt werden.

Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir Rechtsklarheit. Ehen mit Minderjährigen sind verboten, sie dürfen nicht geschlossen werden und werden grundsätzlich nicht geduldet. Erst ab 18 Jahren darf geheiratet werden. Damit stärken wir das Kindeswohl und schützen vor allem junge Frauen und Mädchen.