Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Integrationsbetriebe
Ich freue mich darüber, dass für Integrationsbetriebe und Behindertenwerkstätten endlich Rechtssicherheit herrscht und sie weiterhin für erbrachte Dienstleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnen können. Wie fast alle gemeinnützigen Projekte in Deutschland berechneten auch die lokal ansässigen Integrationsbetriebe für den Verkauf von Waren und anderen Dienstleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Im Jahr
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