90 Prozent der Schäden sind reguliert

Erdbeben vom 22. April 2016: Untersuchung wird am 1. Februar in Langwedel vorgestellt

Die Bohrtürme sind bereits abgebaut, dennoch ziehen die Erdstöße weiterhin politische Nachbeben mit sich.

Landkreis Verden. Die bislang stärksten Erschütterungen im Erdgasfeld Völkersen hat es am 22. April vergangenen Jahres gegeben. Wegen Rissen im Putz, in Bodenfliesen und Fugen haben sich daraufhin rund 500 Geschädigte gemeldet. Die meisten sind davon ausgegangen, dass es mit der Verabschiedung des neuen Fracking-Gesetzes im Deutschen Bundestag zu einer so genannten Beweislastumkehr im Bergschadensrecht gekommen ist. Sprich, dass der Verursacher, also der Energieversorger, nun automatisch nachweisen muss, dass er für die entstandenen Gebäudeschäden nicht verantwortlich ist. Doch bevor die Bergschadensvermutung greift, müssen sich die beschädigten Häuser nach Aussagen der kreisweit aktiven Bürgerinitiativen (BI) gegen Gasbohren und Fracking im genannten Einwirkungsbereich des Erdbebens (Bodenschwinggeschwindigkeit von fünf Millimetern pro Sekunde) befinden. Dass bislang kein Einwirkungsbereich gezogen wurde, beweist ein Schreiben des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) an Gerd Landzettel von der BI No Fracking Völkersen.

Entscheidend sei doch, dass die Deutsche Erdöl AG (Dea) sofort nach dem Erdstoß mit der Schadensregulierung begonnen habe, sagt Heinz Oberlach, Sprecher für den Förderbetrieb Niedersachsen. Rückendeckung bekommt er vom hiesigen Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt (CDU), für den aufgrund der hohen Schwingungsgeschwindigkeit eindeutig die Bergschadensvermutung greift. Das Thema Entschädigungen wird vermutlich auch am Mittwoch, 1. Februar, bei einer öffentlichen Informations-Veranstaltung im Gasthaus Klenke, Herrenkamp 2 in Langwedel, auf die Tagesordnung kommen (18 Uhr). Dort wird der von den Mitarbeitern des Niedersächsischen Erdbebendienstes verfasste Bericht zum Beben vom 22. April 2016 öffentlich präsentiert.

Fest steht jedenfalls, dass das Erdbeben, bei dem es neben dem Flecken Langwedel auch im Verdener Ortsteil Walle zu erheblichen Schäden gekommen ist, „sehr wahrscheinlich“ auf die Erdgasförderung im Erdgasfeld Völkersen zurückzuführen ist. Dies geht aus einem Bericht der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hervor. Darin ist von einer Lokalmagnitude von 3,1 und Bodenschwinggeschwindigkeiten zwischen 4,9 und 5,5 Millimeter pro Sekunde die Rede.

Weil Gerd Landzettel die Aussagen von Andreas Mattfeldt anzweifelt, dass mit Inkraftreten des neuen Gesetzes die Beweislastumkehr im Bergschadensrecht greife, hat er sich mit einem Brief an das LBEG gewandt. Er hat nachgehakt, ob „ein für die Anwendung der Bergschadensvermutung erforderlicher Einwirkungsbereich zum Erdbeben vom 22. April 2016 gezogen wurde“. Landzettel fasst die Antworten aus dem Landesamt ernüchtert zusammen: Die beiden Regelungen sind auf das Beben nicht anwendbar. Warum? Weil die geänderte Bergschadensvermutung sowie die Einwirkungsbereichsverordnung erst Mitte August in Kraft getreten sind. „Zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen die Bürger im Streitfall weiterhin den vollen Beweis erbringen“, bedauert Landzettel. Außerdem enthalte der neu gefasste Paragraf im Bundesberggesetz keine Beweislastumkehr, die dem Schädiger die volle Beweislast dafür auferlegt, dass es sich nicht um einen Erdbebenschaden handelt. Vielmehr gebe die Bergschadensvermutung lediglich die Möglichkeit eines Anscheinsbeweises, betont Landzettel. Sollte das Erdgasunternehmen also andere Ursachen für die Gebäudeschäden nachweisen, könne dieser Anscheinsbeweis demnach erschüttert werden.

Im Gegensatz zum Erdbeben aus dem Jahr 2012 habe die Dea 2016 sofort mit der Schadensregulierung begonnen, erinnert Heinz Oberlach: „99 Prozent aller gemeldeten Schäden sind inzwischen bearbeitet, in knapp  90 Prozent der Fälle ist die Regulierung bereits abgeschlossen, bei den restlichen zehn Prozent ist die Schadensregulierung entweder von den Betroffenen abgelehnt worden oder noch offen.“ Der Sprecher für den Förderbetrieb Niedersachsen führt in diesem Kontext die Schäden im Langwedeler Rathaus an, die noch nicht reguliert worden sind.

„Die Deutsche Erdöl AG hat 2016 gleich alles großzügig entschädigt, beim Erdbeben vor fünf Jahren war das hingegen noch eine Katastrophe“, lobt der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt den Energieversorger. Mittlerweile sei außerdem bewiesen, dass die Schwingungsgeschwindigkeit beim Erdbeben vom 22. April 2016 so hoch gewesen sei, dass die Bergschadensvermutung gegriffen hätte, hätte es das neue Gesetz zum damaligen Zeitpunkt bereits gegeben, hebt Mattfeldt hervor.

„Die erste Welle rollt heran“, erklärt Gerd Landzettel, dass die Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen (Rotenburg) bereits von betroffenen Hausbesitzern angerufen wurde, die bislang noch keine Einigung mit der Dea erzielt hätten. Neben dem Vorsitzenden der Schlichtungsstelle und einem Vertreter des Energieversorgers gehört ihr auch Landzettel als Vertreter der Geschädigten an.

Für Mittwoch, 1. Februar, laden LBEG, BGR, Verdens Landrat Peter Bohlmann und Langwedels Bürgermeister Andreas Brandt (beide SPD) zur Info-Veranstaltung nach Langwedel ein. „Es ist davon auszugehen, dass der Druckabfall, der durch die Förderung von Erdgas entstanden ist, zu Spannungen im tiefen Untergrund führte, die impulsartig abgebaut wurden“, schreiben LBEG, Flecken Langwedel und Landkreis Verden in einer Pressemitteilung. Darin heißt es weiter, dass Fracking als Ursache für das Beben vom 22. April 2016 ausgeschlossen werden könne. Im Erdgasfeld Völkersen sei zuletzt 2011 gefrackt worden.

aus Verdener Nachrichten vom 30.01.2017