Ärztliche Versorgung in Verden und Osterholz für die Zukunft gesichert

Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungs-strukturgesetz beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen jetzt der Vergangenheit angehören.

Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich bei uns in den Landkreisen Verden und Osterholz im ländlichen Raum niederzulassen.

Eine Vielzahl von Maßnahmen soll das sicherstellen. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.

Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben. Neben der ärztlichen Versorgung werden zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählen neben eine Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.