An der Seite der Rassegeflügelzüchter

Ich bin von diversen Rassegeflügelzüchtern aus meinem Wahlkreis angesprochen worden, dass das vom Bundeslandwirtschaftsministerium vor- gelegte Tierschutzgesetz ein Ausstellungsverbot für Rassegeflügel mit Qualzuchtmerkmalen vorsieht. Dadurch werden Rassegeflügelzüchter und Wirtschaftsgeflügelzüchter auf eine Ebene gestellt, obwohl das zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind.

Die Bundesregierung hat eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen und diese wird im Herbst im Bundestag beraten. Darin ist unter anderem ein Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen vorgesehen. Die Entscheidung darüber, ob Anzeichen für Quälerei vorliegen, soll von den zuständigen Amtstierärzten getroffen werden.

Ich werde mich für die Rassegeflügelzüchter in meinem Wahlkreis einsetzen und auf eine Änderung des Gesetzesentwurfs im parlamentarischen Verfahren hinwirken. Ich bin den Rassegeflügelzüchtern sehr stark verbunden. Ich habe mich zwar nicht der Zucht gewidmet, aber doch viele Jahre selbst Geflügel gehalten. Die Rassegeflügelzüchter leisten einen großen Beitrag im Bereich Natur- und Tierschutz in den beiden Landkreisen Verden und Osterholz. Sie bewahren mit ihrem Engagement auch vom Aussterben bedrohte Arten für zukünftige Generationen. Deshalb schätze ich die Arbeit der Rassegeflügelzüchter und halte sie für zwingend notwendig.

Auch in einem anderen Punkt der vorliegenden Tierschutznovelle arbeite ich seit längerem schon an einer Änderung – der vorliegende Entwurf sieht ein Verbot des Schenkelbrandes zur Kennzeichnung von Pferden vor. Ich habe mich selbst davon überzeugt, dass die Fohlen beim Setzen des Brandzeichens weniger leiden als bei der Kennzeichnung durch das Einsetzen eines Chips in den Halsmuskel. Der Heißbrand ist wesentlich sicherer und für das Fohlen weniger belastend als das Chippen. Deshalb setze ich mich aktuell dafür ein, dass die Tierschutznovelle auch in diesem Punkt durch das Parlament geändert wird.

Foto: Rainer Sturm/pixelio