Ausnahmen für Milchbauern und Molkereien zu Mengenabsprachen

Ausnahmen für Milchbauern und Molkereien zu Mengenabsprachen

Andreas MattfeldtWir haben es eilig, die Milchmengensteuerung in der EU zu ändern. Andernfalls wird die Hälfte der 80.000 Milchbauern in Deutschland die Agrarkrise nicht überstehen. Daher hat das Bundeskabinett eine Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes beschlossen, welches in erste Lesung bereits im Bundestag beraten wurde.

Bereits vor dem Ausstieg aus der Milchquote im Mai 2015 wurde in Europa zu viel Milch produziert. Die daraus resultierenden niedrigen Auszahlungspreise an die Landwirte verhindern seit nunmehr drei Jahren ein kostendeckendes Wirtschaften. Diese Krise hat sich seit dem Quotenwegfall so verschärft, dass auf EU-Ebene nun eine Ausnahmeregelung für die Milchwirtschaft geschaffen wurde. Mit der Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes wird diese − zunächst auf sechs Monate begrenzte − Regelung in deutsches Recht umgesetzt.

Milchbauern und Molkereien können nun auf freiwilliger Basis zeitlich begrenzte Mengenabsprachen für die Rohmilchproduktion vereinbaren. Diese kartellrechtliche Vereinbarung erstreckt sich auch auf Genossenschaften, die bisher nicht über das Agrarmarktstrukturgesetz erfasst wurden. Damit soll die Position der Bauern und Molkereien innerhalb der Wertschöpfungskette gestärkt werden. Als Erzeuger und Produzenten sollen sie künftig mit dem Einzelhandel auf Augenhöhe verhandeln können, ohne dass Genossenschaften und Großkonzerne über ihre Köpfe hinweg die Preise bestimmen. Bei erfolgreicher Erprobung kann die neue Regelung verlängert werden.

Die Milcherzeuger sollten sich zwecks Verbesserung der Ertragssituation regional zusammenschließen. Auch Genossenschaften als Erzeuger-, Vermarktungs- und Versorgungsgemeinschaften könnten Einfluss auf die Preisgestaltung nehmen. Und auch die Verbraucher sollten einen fairen Milchpreis unterstützen.