Besserer Schutz für Kleinvermieter gegen Mietnomaden seit 1.5.

Es gibt gute Neuigkeiten für private Kleinvermieter: Sie werden künftig besser geschützt. Private Haus- und Wohnungsbesitzer werden am häufigsten Opfer von Mietbetrügern. Der Bundestag hat das Mietrecht geändert, um den Vermietern neue juristische Mittel zum Schutz gegen das Mietnomadentum zur Verfügung zu stellen. Diese Neuregelung ist seit 1.5.2013 in Kraft.

Anders als große Unternehmen der Wohnungswirtschaft sind private Vermieter bei Gerichtsprozessen und Zwangsvollstreckungen viel häufiger mit praktischen Schwierigkeiten konfrontiert. Dazu gehören z.B. die Räumung der Wohnung sowie der Abtransport und die Einlagerung der Möbel. Außerdem kommen zu den Mietausfällen erhebliche Kosten für die Prozessführung vor Gericht.

Private Vermieter können zukünftig Zahlungs- und Räumungsansprüche schneller durchsetzen und die betroffene Immobilie kostengünstiger räumen lassen. Laut der gesetzlichen Neuregelung müssen Gerichte künftig Räumungssachen vorrangig bearbeiten. Außerdem kann ein Mieter vom Gericht dazu verpflichtet werden, eine Sicherheit für die Monatsmieten zu stellen, die während langwieriger Räumungsprozesse auflaufen. Befolgt er diese Anordnung nicht, kann die Wohnung im Eilverfahren geräumt werden. Die bisherige „klassische Räumung“ wird durch das Modell der „Berliner Räumung“ ersetzt: Hiernach kann ein säumiger Mieter per Gerichtsvollzieher direkt zum Verlassen der Wohnung aufgefordert werden. Abtransport und Einlagerung der Einrichtung erfolgen anschließend, ohne dass Kosten für den Vermieter entstehen. Auch für die Vollstreckungskosten muss der Vermieter nicht mehr aufkommen.

Diese gesetzliche Neuregelung schützt Kleinvermieter in den Landkreisen Verden und Osterholz besser vor Schäden durch sogenannte Mietnomaden.