Bis zu 90 Prozent staatliche Förderung beim Klimaschutz

1. April 2020

Ich unterstütze die Klimaschutz-Bemühungen von Kommunen, Unternehmen und Bürgern in meinem Wahlkreis Osterholz-Verden. Deshalb möchte ich Politik und Verwaltungen, ebenso wie Betriebe oder Vereine auf die aktuellen Änderungen der Förderprogramme des Bundes zum Klimaschutz sowie die überarbeiteten Auswahlverfahren hinweisen.

So können sich Kommunen und kommunale Akteure wie beispielsweise Sportvereine neuerdings das ganze Jahr für Klimaschutzvorhaben im Rahmen der sogenannten Kommunalrichtlinie bewerben. Dabei haben wir die Höhe der Mindestzuwendung für Radverkehrsprojekte von 10.000 auf 5.000 Euro gesenkt, damit auch kleinere Projekte wie die Installation von  Fahrradbügeln vor einem Rathaus oder einer Sportstätte in kleinen Gemeinden leicht und schnell umzusetzen sind. Für mich sind das praxisfreundliche Änderungen. Weitere Informationen über dieses Förderprogramm gibt es im Internet unter https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

Daneben fördert das Bundesumweltministerium investive Modellprojekte von Städten und Gemeinden. Neuerdings werden zwei Ausschreibungen jährlich durchgeführt: vom 1. März bis 30. April sowie vom 1. September bis 31. Oktober. Gesucht sind vor allem Vorhaben, die durch direkte Treibhausgas-Minderungen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten und durch ihre Konzepte anderen Kommunen als Vorbild dienen können. Die Förderquote beträgt bis zu 70 Prozent, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Damit unterstützen wir gerade diese Kommunen besonders. Näheres ist unter www.klimaschutz.de/projekte/modellprojekte nachzulesen.

Daneben können sich Firmen aller Größen und Branchen, die vorbildlich Energie und CO2 einsparen, um die Mitgliedschaft in einer Vorreiter-Initiative bewerben. . Es handelt sich hierbei um eine Ausschreibung des Bundeswirtschaftsministeriums und weiteren Beteiligten für Leuchtturm-Unternehmen: Das Auswahlverfahren beginnt mit einem kurzen Online-Check. Danach muss das Ausfüllen des Bewerbungsbogens bis zum 07.05. 2020 erfolgen. Weiteres auf: www.klimaschutz-unternehmen.de/mitglied-werden/.