Bürgerbus Thedinghausen

Durch den Vorsitzenden des BürgerBus Thedinghausen e.V. sowie diverse Presseberichte wurde ich auf das Problem der Beförderung von Kleinkindern bzw. Babies aufmerksam gemacht. Ich verstehe die rechtliche Grundlage, warum eine Beförderung von Kleinkindern/Babies in Bürgerbussen nicht zulässig ist. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, dass das eigentlich nicht sein kann. Ich habe mir vor kurzem selbst bei der Leistungsschau in Thedinghausen ein Bild gemacht und mir die Bürgerbusse angesehen. Die Fahrer der Busse kommen mit den derzeitigen rechtlichen Regelungen in erhebliche Gewissenskonflikte.

Die ehrenamtlichen Fahrer der Bürgerbusse sind regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass die Beförderung von Kindern in Kinderwagen rechtlich nicht zulässig ist. Eine Mitnahme wider besseren Wissens kann im Schadensfall für sie aber zum Verhängnis werden. Das Ablehnen einer Beförderung fällt den Fahrern allerdings auch nicht leicht.

Deshalb habe ich gleich in die Tastatur gegriffen und einen Brief an meinen Kollegen und Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, verfasst, in dem ich ihn auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht habe. In der Antwort bestätigt Ferlemann, dass eine „stehende Beförderung von Fahrgästen und somit die Mitnahme von Kindern in Kinderwagen aus Gründen der Sicherheit verboten“ ist. Allerdings schreibt er auch, dass er „die Thematik im dafür zuständigen Bund/Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung mit den Ländern diskutieren“ will und mich über das Ergebnis informieren wird.

Ich werde an dem Thema weiter dran bleiben und hoffe, dass bald eine Regelung im Sinne der Bürgerbusse bzw. der Fahrer und der Fahrgäste gefunden werden kann.