Bund stärkt Amtsgerichte, damit Bürger einfachen und wohnortnahen Zugang zum Recht haben
Die Bundesregierung stärkt die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilsachen: Mit einer Gesetzesänderung wird die Streitwertgrenze von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Damit sind künftig die wohnortnahen Amtsgerichte für Streitigkeiten bis zu dieser erhöhten Grenze zuständig, ohne dass eine rechtliche Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben ist.
Bislang wurden Fälle mit einem Zuständigkeitsstreitwert von über 5.000 Euro vor den Landgerichten mit Anwaltszwang verhandelt. Dieser Wert wurde zuletzt 1993 angepasst und wird nun nach über 30 Jahren erhöht, damit die Bürger auch in Zukunft die Amtsgerichte als erste und wichtigste Anlaufstelle der Justiz ohne lange Wege erreichen können und einfachen Zugang zum Recht haben.
Mit dem neuen Gesetz werden außerdem bestimmte Sachgebiete, unabhängig vom Streitwert, grundsätzlich den Amts- und Landgerichten zugewiesen. Dazu gehören Nachbarschaftsstreitigkeiten, die künftig immer vor Amtsgerichten zu verhandeln sind. Für Streitigkeiten bei Veröffentlichungen, Heilbehandlungen und Vergabesachen werden die Landgerichte zuständig sein.
In unseren Landkreisen Verden und Osterholz haben wir drei ansässige Amtsgerichte. Diese liegen in Verden, Achim und Osterholz-Scharmbeck. Es ist gut, dass die Amtsgerichte als erste Instanz gestärkt werden. Gerade bei uns im ländlichen Raum mit bekanntlich weiten Entfernungen ist eine flächendeckende Zuständigkeit wichtig, damit die Bevölkerung sich rechtlich fair vertreten fühlt.