Bundesratsinitiative Niedersachsens: In Berlin nicht hilfreich

Bundesratsinitiative Niedersachsens: In Berlin nicht hilfreich

trinkwasserschutzgebietAm Freitag hat das Land Niedersachsen Änderungsvorschläge für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Erdgasförderung in den Bundesrat eingebracht. Diese kritisiere ich auf das Schärfste. Ich vermisse bei der Bundesratsinitiative ein Verbot der Verpressung von Lagerstättenwasser – genauso wie bei dem von den SPD-Ministern Hendricks und Gabriel vorgelegten Eckpunktepapier. Die Eckpunkte der Bundesumweltministerin und des Bundeswirtschaftsministers gehen in die richtige Richtung, da sie eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung sowie vor allem eine Beweislastumkehr bei Erdbeben – dies war mir vor dem Hintergrund der vermehrt auftretenden Erdbeben besonders wichtig – vorsehen, aber ich fordere ganz besonders ein Verbot der Verpressung von Lagerstättenwasser.

Die niedersächsische Bundesratsinitiative sieht lediglich ein Verbot der Verpressung von Lagerstättenwasser in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie sonstigen Gebieten, in denen Trink- oder Mineralwasser gefördert wird, vor. Statt eines Verpressungsverbots ist in dem Antrag zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes die Rede von „einer generellen Erlaubnispflicht für die Versenkung von Lagerstättenwasser zum Zweck der dauerhaften Entsorgung“ und das in Verbindung mit der Begründung, dass dadurch die Kosten für die Wirtschaft nicht zu hoch seien. Die Kosten sind für die Wirtschaft können nicht das Problem sein. Es kann nicht sein, dass mit hohen Kosten eine Gefährdung der Bevölkerung und möglicherweise die Generierung eines Problems für kommende Generationen begründet werden. Deshalb fordere ich weiterhin ein generelles Verbot der Verpressung des hochgiftigen Lagerstättenwassers.

Ich kritisiere, dass in Berlin von Politikern sowohl von SPD als auch von den Grünen viel gefordert wird und die rot-grüne Landesregierung legt dem widersprechende Gesetzesentwürfe vor. Was wir brauchen sind keine Lippenbekenntnisse, sondern wir brauchen Tatsachen, die sich in Gesetzesform wiederfinden. Solche Initiativen wie von der rot-grünen Landesregierung machen mir die Argumentation in Berlin – auch in meiner eigenen Fraktion – nicht leichter.

Ich werde weiter gegen alles stimmen, was kein Verbot des Verpressens von Lagerstättenwasser vorsieht. Die einzige Entsorgungsform für das Lagerstättenwasser, die meine Zustimmung findet, ist seine Aufbereitung und anschließende Zuleitung des gereinigten Wassers in eine Kläranlage.

Die Bundesratsinitiative bleibt auch in Bezug auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) hinter den von Hendricks und Gabriel vorgelegten Änderungsvorschlägen zurück. Während Hendricks und Gabriel grundsätzlich eine UVP fordern, sieht der Vorschlag von Niedersachsen nur eine UVP für das sogenannte Fracking vor und lediglich eine standortbezogene Vorprüfung (schwächere Form der UVP) für Bohrungen in der konventionellen Erdgasförderung ohne Fracking ab einer Teufe von 1000 Metern.