Coronavirus: Aktuelle Informationen zu Unterstützung für Unternehmen

24. März 2020

Gute Nachrichten für unsere kleinen und mittelständischen Betriebe, die aufgrund der aktuellen Corona-Lage schnelle Unterstützung benötigen:

Ab morgen können alle Anträge auf Soforthilfen für Unternehmen beim Land Niedersachsen zur Bearbeitung eingereicht und in Teilen sogar auch schon ausgezahlt werden! Nach Mitteilung der niedersächsischen Landesregierung ist der Ansturm enorm. Bereits im Vorfeld sind über die Hotline schon über 7000 Anfragen eingegangen.

Nichtsdestotrotz ist die NBank fertig und startklar. Das Zuschussprogramm und die zugesagten kleinen Liquiditätskredite werden von Dienstag auf Mittwoch bereitgestellt. Die Bundeshilfen werden über das Land bereitgestellt und der Landtag wird morgen hierzu den Nachtragshaushalt beschließen. Das bedeutet nach meiner Auffassung, dass das Land spätestens am Donnerstag anfangen kann zu bewilligen.

Ich bitte zu beachten, dass ich diese Handreichung erst einmal für Anfragen selbst zusammengestellt habe.

 

Es gilt:

  • Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten aus dem Programm des Bundes bis zu 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate (diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden)
  • Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten aus dem Programm des Bundes Unterstützungsleistungen von bis zu 15 000 € für 3 Monate (diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden)
  • Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten erhalten – gestaffelt nach der Anzahl der Betriebsangehörigen – einen Liquiditätszuschuss aus dem Programm des Landes von bis zu 20.000 €

Die Antragstellung wird über die NBank erfolgen. Interessierte sollten sich an ihre Hausbank oder direkt an die NBank wenden: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp.

Darüber hinaus plant das Land Niedersachsen die Vergabe von Krediten zur Liquiditätshilfe, die im ersten Schritt kleinen und mittleren Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro zur Verfügung stellen können. Ziel ist es, kleinen und mittleren Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.

 

Unterstützung für große Unternehmen und systemrelevante kleinere Unternehmen:

Für große Unternehmen ab 2000 Mitarbeiter hat die Bundesregierung darüber hinaus einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht: Mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro federt er die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen.

Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus

  • 400 Mrd. Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Mrd. Euro für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Mrd. Euro für Refinanzierung durch die KfW

Weiterhin geht heute das neue KfW-Sonderprogramm 2020 an den Start. Die Mittel für das KfW Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.

Anträge können ab heute über die Hausbank gestellt werden. Auszahlungen erfolgen schnellstmöglich. Eine einfache und unbürokratische Antragsbearbeitung wird sichergestellt.

 

Detaillierte Informationen und Zugang zu den entsprechenden Formularen finden sich auf den Seiten der Niedersächsischen Landesregierung unter folgenden Links:

https://www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de/Aktuelles/Corona-Informationen-u.-Unterst%C3%BCtzung-f%C3%BCr-Unternehmen

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Wer Hilfe bei der Antragstellung braucht, wendet sich gerne bei der Vorbereitung der Antragstellung an wirtschaftsfoerderung@region-hannover.de oder auf Bundesebene an die Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694892.

Dies ist eine Zusammenstellung, die wir bei uns im Büro anhand der vorliegenden Informationen bereitgestellt haben. Trotz größter Sorgfalt können wir natürlich keine Garantie übernehmen. Uns ist es aber wichtig, euch so schnell wie möglich mit Informationen zu versorgen.