Das Betreuungsgeld ist Müttersache

Das Betreuungsgeld war eines der großen Themen im Bundestagswahlkampf 2013; die Opposition sprach von Herdprämie. Nach dem Regierungswechsel ist es ruhig geworden um die Sozialleistung für Familien, die ihre Kinder selbst betreuen statt sie in Kindertagesstätten (Kitas) zu schicken. Jetzt liegen Zahlen für den Kreis Osterholz vor: 298 Menschen bekommen die Stütze. Die drei lokalen Bundestagsabgeordneten sehen das Betreuungsgeld kritisch – aus verschiedenen Gründen.

VON JAN RAUDSZUS
Landkreis Osterholz. 92 000 Euro, das ist die Summe, die seit der Einführung des Betreuungsgeldes im August 2013 an Antragsteller im Landkreis Osterholz ausgezahlt worden ist. 298 Kreisbewohner bekommen Geld aus der Bundeskasse. Die Zahl berücksichtigt die bewilligten Anträge bis Ende März.
In Niedersachsen wurden bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres 5 163 Leistungsberechtigte gezählt. Deutschlandweit wurde das Betreuungsgeld 64 877 Mal beantragt und bewilligt.
Im Landkreis Osterholz wurden bisher zwölf Anträge abgelehnt, neun Anträge konnten nicht berücksichtigt werden, weil die Kinder vor dem Stichtag geboren wurden. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei 17 Monaten. „Es ist davon auszugehen, dass fast jede Person, die Elterngeld bezieht, auch Betreuungsgeld beantragt. Dies dient hauptsächlich der Überbrückung bis zur Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes“, erklärt Landkreis-Sprecherin Jana Lindemann.
Nur 6,7 Prozent der Betreuungsgeldempfänger sind Väter, 93,3 Prozent sind Mütter. Damit liegt der Landkreis Osterholz sehr dicht an der Landesverteilung. In Niedersachsen sind zu 6,9 Prozent Väter und zu 93,1 Prozent Mütter die Empfänger.
Geld besser in Kitas investieren?
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz sieht diese Verteilung kritisch: „Durch das Instrument des Betreuungsgeldes geht es eher wieder in die Richtung, dass sich die Mütter um die Kinder kümmern.“ Aber Jantz hat auch grundsätzliche Kritik am Betreuungsgeld: „Ich finde es deutlich wichtiger, Betreuungsmöglichkeiten auszubauen und in den Kita-Ausbau zu investieren“, sagt die sozialdemokratische Abgeordnete.
Ihr Kollege von der Linkspartei, Herbert Behrens, sieht das ähnlich: „Von den 92 000 Euro, die bisher als Betreuungsgeld ausgezahlt worden sind, hätte man die eine oder andere Erzieherin bezahlen können.“ Er hält das mit dem Betreuungsgeld verbundene Familienbild für rückwärtsgewandt. Das ist aber nicht der einzige Kritikpunkt: „Das Betreuungsgeld begünstigt vor allem diejenigen, die nicht darauf angewiesen sind.“ Eltern, die ihre Kinder gerne zu Hause betreuen würden, hätten keine Wahlfreiheit, wenn die Unterstützung nicht ausreiche, um den Verdienstausfall auszugleichen, kritisiert Behrens.
Die SPD hatte das Betreuungsgeld im Bundestagswahlkampf massiv kritisiert. Nach der Wahl trägt sie das umstrittene Gesetz mit. „Wir hätten im Koalitionsvertrag gerne eine andere Regelung festgelegt, aber das war leider nicht möglich“, sagt Christina Jantz. „Wenn sich die Mehrheitsverhältnisse künftig ändern, kommt es aber bestimmt wieder auf die Agenda.“
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt kritisiert das Betreuungsgeld – vor allem aus haushaltspolitischer Sicht. „Wir dürfen allerdings nicht die verschiedenen Eltern gegeneinander ausspielen“, sagt Mattfeldt.
„Es darf nicht heißen: Böse Eltern behalten ihre Kinder zu Hause, gute geben sie in die Krippe.“ Die Argumentation, das Geld hätte besser in den Ausbau der Kinderbetreuung investiert werden sollen, findet der Christdemokrat falsch: „Kinderbetreuung ist eigentlich nicht Aufgabe des Bundes.“ Trotzdem habe dieser mehrere Milliarden an Investitionsunterstützung bereitgestellt.
„Darüber hinaus bekommen die Kommunen bereits heute 770 Millionen Euro im Jahr für die Bewirtschaftungskosten. Ab 2015 wird diese Summe auf 815 Millionen jährlich steigen“, sagt der Haushaltspolitiker. Damit habe der Bund seine Zusagen gegenüber den Kommunen eingehalten. „Als langjähriger Kommunalpolitiker kann ich das beurteilen“, betont Mattfeldt.
Seit dem 1. August 2013 können Eltern Betreuungsgeld beantragen, wenn sie keine öffentliche Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Es macht derzeit 100 Euro monatlich pro Kind aus. Ab August steigt dieser Betrag auf 150 Euro. Allerdings müssen die Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sein, damit ein Anspruch besteht. Gezahlt werden Bezüge grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat. In Ausnahmefällen ist auch eine frühere Unterstützung möglich.

92 000 Euro sind bislang im Kreis an Betreuungsgeldern gezahlt worden: Ob die Kugeln am Rechenschieber dafür ausreichen? 

Wümme Zeitung vom 10.04.2014