Die Entsorgung bleibt umstritten

 

VON HANS ETTEMEYER
Langwedel·Berlin. Wird das umstrittene Verpressen des hochbelasteten Lagerstättenwassers in ehemalige Erdgaslagerstätten doch noch verboten? Die CDU-Bundestagsfraktion scheint das offenbar anzustreben. „Meine Fraktion hat mich beauftragt, eine Änderungsvorlage für das geplante Gesetz zur Erdgasförderung zu erarbeiten“, sagt der Langwedeler CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt: „Wir wollen, dass das Lagerstättenwasser künftig so gereinigt wird, dass es anschließend in einer Kläranlage entsorgt werden kann.“ Im jetzigen Entwurf ist das Verpressen in den Boden erlaubt.

Mehr als eine Million Kubikmeter des stark mit krebserregendem Benzol, giftigem Quecksilber und anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen belasteten Lagerstättenwassers werden jedes Jahr allein bei der Erdgasförderung in Niedersachsen mit an die Oberfläche gefördert – und anschließend zurück in den Erdboden gepresst. Dabei kam es immer wieder zu Leckagen, durch die Grundwasser und Erdreich verseucht wurden. Inzwischen ist es den Energieunternehmen zumindest untersagt, Lagerstättenwasser in Trinkwassergewinnungsgebieten zu verpressen. Gleichzeitig hatte das Landesbergamt die Energieunternehmen aufgefordert, bis Ende 2014 neue Entsorgungskonzepte vorzulegen.

RWE Dea ließ das Bergamt bereits im Sommer wissen, dass es das Lagerstättenwasser auch künftig unterirdisch entsorgen will, allerdings tiefer als bisher und zuvor von einigen Schadstoffen gereinigt. Ähnlich wollen es offenbar auch die übrigen Energiekonzerne halten. Noch sei man aber mit dem Landesbergamt im Gespräch, sagt Hartmut Pick vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG). Eine Arbeitsgruppe habe sich mit verschiedenen Entsorgungsvarianten befasst. Die Industrie favorisiere aber die Verpressung in den Boden. Allerdings nicht wie bisher in höheren Schichten zwischen 1000 und 1500 Metern, sondern dorthin, wo es herkommt, in ehemalige Erdgaslagerstätten in 4000 bis 5000 Metern Tiefe.
Mattfeldt sieht in dieser Art der Entsorgung „eine ernst zu nehmende Bedrohung für unser Grundwasser“. Und er könne dem Gesetzentwurf nur zustimmen, wenn das Verpressen verboten werde. In seiner Fraktion hat er mit seiner Kritik offenbar Gehör gefunden.

Aber auch in der SPD-Bundestagsfraktion scheint das Lagerstättenwasser ein Thema zu sein: „Solange die Risiken für unsere Trinkwasserschutzgebiete und Wassergewinnungsgebiete wie beispielsweise die Rotenburger Rinne nicht ausgeschlossen werden können, dürfen diese Technologien nicht angewandt werden“, teilt Mattfelds SPD-Wahlkreiskollegin Christina Jantz aus Schwanewede mit.

aus Verdener-Nachrichten und Weser Kurier vom 18.12.2014