Digitalpakt Schule: Bund gibt 470 Mio. Euro – Auch Verden und Osterholz profitieren

Digitalpakt Schule: Bund gibt 470 Mio. Euro – Auch Verden und Osterholz profitieren

Das Land Niedersachsen hat am Mittwoch das Antragsverfahren zum „Digitalpakt Schule“ gestartet. Damit können ab sofort Fördermittel für die Digitalisierung heimischer Bildungseinrichtungen beantragt werden. Insgesamt stehen für Niedersachsens Schulen 522 Mio. Euro zu Verfügung. Der größte Finanzierungsanteil mit 470 Mio. Euro stammt vom Bund, die restlichen 52 Mio. Euro steuert das Land als Eigenanteil bei. Die Schulen des Landkreises Verden erhalten bspw. fast 3 Millionen Euro, die Schulen des Landkreises Osterholz 2,35 Millionen Euro.

Förderfähig sind z.B. Schul-WLANs, digitale Tafeln, Klassensätze an Tablets und der Einsatz von Lernplattformen. Die jeweilige Fördersumme setzt sich aus einem Sockelbetrag von 30.000 Euro für jede Schule ab 60 Schülern (kleinere Schulen erhalten einen anteiligen Sockelbetrag) und einen je nach Schulform unterschiedlichen Kopfbetrag pro Schüler zusammen, über den die Träger der Bildungseinrichtungen gezielte Schwerpunkte in ihren Schulen setzen können.

Entscheidend ist jetzt nicht die schnelle Einreichung der Förderanträge, sondern vielmehr die Qualität der beantragten Maßnahmen. Denn bis zum 16.05.2023 sind für jeden Schulträger die ihm zustehenden Fördergelder zunächst reserviert. Und: Bis der jeweilige Maximalbetrag eines Trägers erreicht ist, können mehrere Anträge gestellt werden.

Mit dem Digitalpakt sollen nicht nur kurzfristig technische Geräte angeschafft, sondern die digitale Bildung langfristig und zukunftsfest vorangetrieben werden. Dabei soll jede Schule – unabhängig vom ihrem bisherigen Digitalisierungsstand – von der Förderung profitieren. Deshalb muss von den Schulträgern ein Medienbildungskonzept erstellt werden, das in detaillierter Form spätestens mit Abschluss der Fördermaßnahmen vorzulegen ist. Auf die korrekte Verteilung der Fördergelder wird besonders der Bund als größter Mittelgeber achten. Wenn bis zum genannten Termin Mittel noch nicht abgerufen wurden, können sie dank der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern neu verteilt werden.

Weitere Informationen stehen auf https://digitaleschule.niedersachsen.de.