Eckpunktepapier zur Erdgasförderung trägt in weiten Teilen meine Handschrift

Eckpunktepapier zur Erdgasförderung trägt in weiten Teilen meine Handschrift

erdgasfoerderungNoch in der vergangenen Sitzungswoche habe ich im Beisein von Minister Gabriel meine Forderungen für eine sichere Erdgasförderung im Plenum des Deutschen Bundestages offensiv vorgestellt. Heute haben die Minister Sigmar Gabriel und Dr. Barbara Hendricks ihr angekündigtes Eckpunktepapier zur Erdgasförderung vorgelegt. Ich begrüße es sehr, dass endlich die Umkehr der Beweislast im Falle von Erdbeben aufgegriffen wurde. Minister Gabriel hatte es mir vor einiger Zeit bereits mündlich zugesagt und hat es nun auch in die Eckpunkte aufgenommen. Hierfür habe ich lange gekämpft – bereits in der letzten Wahlperiode habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Beweislast nicht mehr bei den Geschädigten, sondern bei den Unternehmen liegt. Es ist wichtig für die Betroffenen, dass sie nicht mehr nachweisen müssen, dass ihre Schäden durch die Erdgasförderung verursacht wurden.

Bei den Regelungen, die das Papier für den Umgang mit Lagerstättenwasser vorsieht, kritisiere ich allerdings, dass nicht ein grundsätzliches Verbot zur Verpressung von Lagerstättenwasser verankert ist. Dort ist vorgesehen, dass das Lagerstättenwasser in gleiche Lagerhorizonte verpresst werden kann, aus denen es kommt. Immerhin ist die Rede davon, dass sich der Umgang mit dem Lagerstättetnwasser nach dem Stand der Technik richtet. Eine Aufbereitung des Lagerstättenwassers und anschließende Zuführung in eine Kläranlage ist technisch machbar und ich werde weiterhin dafür kämpfen, dass die Entsorgung des Lagerstättenwassers ausschließlich auf diesem Weg erfolgen soll.

Positiv bewerte ich neben der Beweislastumkehr die Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für sämtliche Erdgasförderungen. Bei uns fallen bisher kaum Bohrungen unter die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wenn die Eckpunkte gesetzgeberisch umgesetzt sind, wird sich das ändern. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung soll es dann auch ein Vetorecht der zuständigen Wasserbehörden geben. Auch dies fordere ich seit langem. Mir ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden vor Ort ein Einspruchsrecht im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung erhalten. Bisher mussten sie nur informiert werden.

Außerdem begrüße ich, dass Fracking-Vorhaben im Bereich von Schiefer- und Kohleflözgestein verboten werden sollen. 2021 soll dann der Bundestag auf der Grundlage zum bis dahin erlangten Stand der Technik neu entscheiden.

Mit zahlreichen Unionskollegen habe ich mich in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass wir rechtliche Regelungen für eine sichere Erdgasförderung bekommen – unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Das Eckpunktepapier trägt in ganz weiten Teilen unsere Handschrift. Jetzt müssen diese Eckpunkte sorgfältig in Gesetzesform gegossen werden und ich werde weiterhin dafür kämpfen, dass wir zu einem Verbot der Verpressung von Lagerstättenwasser kommen.