Neues Gesetz stärkt Ehrenamt

 

Landkreis Osterholz (tel). Das Bundeskabinett in Berlin hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung gemeinnütziger Tätigkeit beschlossen. Andreas Mattfeldt, CDU-Bundestagsabgeordneter für den Landkreis Osterholz, teilte diese „maßgebliche Verbesserung“ der Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement mit. Als Mitglied der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Demografie und der Koalitionsgruppe Ländliche Räume habe er angeregt, „dass entsprechende Forderungen an die Bundesregierung formuliert wurden“.
Teil des Gesetzes ist, dass die Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro und die Ehrenamtspauschale von 500 auf jährlich 720 Euro angehoben wird. Auch wird zum Beispiel die Umsatzgrenze für die Klassifizierung von sportlichen Veranstaltungen von 35 000 auf 45 000 Euro angehoben. Als weitere Verbesserung nannte Mattfeldt den Aspekt der Haftung. Das neue Gesetz sehe vor, die Schadensersatzhaftung von ehrenamtlich tätigen Vorständen, Mitgliedern und besonderen Vertretern zu beschränken.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten und in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden. Mattfeldt betrachtet das Gesetz als Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit.

c/c: Osterholzer Kreisblatt v. 29.10.2012