Einstellung des Kartellamtsverfahrens zur Milch: Einiges erreicht, aber noch keine Entwarnung

26. Januar 2018

Auf den Milchviehbetrieben in der heimischen Region lastet seit langem erheblicher Druck. In den vergangenen Monaten hat sich der Preis für einen Liter Rohmilch vom Tiefststand bei 23 Cent auf derzeit 38 Cent verfestigt. Dazu beigetragen hat neben bundes- und europapolitischen Maßnahmen auch das Verfahren des Bundeskartellamtes gegen das Deutsche Milchkontor eG (DMK). Dieses wurde nun eingestellt.

In seinem Musterverfahren hat das Kartellamt exemplarisch die Lieferbedingungen bei der größten deutschen Molkerei geprüft. In einem Sachstandberichtsbericht vom März 2017 haben die Wettbewerbshüter festgestellt, dass die Lieferverträge zwischen Bauern und Molkereien einige Fallstricke boten: lange Kündigungsfristen, zum Teil Alleinbelieferungspflichten und nachträgliche Möglichkeiten zur Preisanpassung für die Molkereien (meistens eher nach unten). Durch das Verfahren wurde wieder stärker über bessere Lieferbedingungen für die Erzeuger diskutiert und auch konkrete Verbesserungen umgesetzt. So hat das DMK seine Kündigungsfristen von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, die Landwirte kündigen häufiger ihre Verträge und wechseln die Genossenschaften. Durch diese Lockerungen wurde der Wettbewerb auf dem Milchmarkt gestärkt. Zum Vergleich: 2015 wurden noch 98 Prozent der Rohmilchmenge ausschließlich an eine Molkerei geliefert. Inzwischen sind 20 Prozent der vom DMK verarbeiteten Rohmilchmenge gekündigt worden.

Ich warne jedoch davor, aufgrund dieser Erkenntnisse die weitere Entwicklung vorschnell aus den Augen zu verlieren. Die angepassten Kündigungsfristen sind nur ein erster Schritt. Die Molkereien müssen auch bei den Lieferbedingungen und der Preisfestsetzung für mehr Transparenz sorgen. Das DMK hat bereits angekündigt, ein Festpreismodell zu erarbeiten. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, damit das Marktrisiko nicht länger ausschließlich von den Landwirten getragen wird.