Entscheidung des Wirtschaftsministeriums zu RWE Dea Verkauf nicht nachvollziehbar

Entscheidung des Wirtschaftsministeriums zu RWE Dea Verkauf nicht nachvollziehbar

erdgasfoerderungIch kritisiere die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, keinen Einspruch gegen den Verkauf der RWE Dea einzulegen. Ich kann das in keiner Weise nachvollziehen. Anders als das SPD-geführte Ministerium sehe ich die Versorgungssicherheit Deutschlands durchaus nach wie vor durch diesen Deal gefährdet. Auch vor dem Hintergrund der immer schärfer werdenden Sanktionen gegen Russland ist es nicht erklärbar, warum diesem Verkauf zugestimmt wird, der eines der wenigen in Deutschland Erdgas fördernden Unternehmen in russische Hände legt. Schon jetzt ist Deutschland nicht ausschließlich, aber in hohem Maße von russischem Gas abhängig. Ich befürchte, dass sich diese Abhängigkeit weiter verstärkt.

Mehr Sorgen bereitet mir allerdings die Situation im Landkreis Verden. Bereits bisher hat die RWE Dea sich bei den aufgetretenen Problemen – ausgetretenes Benzol, Erdbeben, Verpressung des Lagerstättenwassers – nicht sehr kooperativ verhalten. Ich befürchte, das wird unter der Führung eines russischen Oligarchen nur schlimmer.

Ich hatte gehofft, dass das Ministerium den Verkauf ernsthaft prüft. Leider sind nun wieder nur die Argumente genannt worden, die ich bereits auf meine Fragen im Plenum des Bundestages erhalten habe. Das Bundeswirtschaftsministerium verweist erneut darauf, dass das Unternehmen Letter One – hinter dem der russische Oligarch Michail Fridman steht – seinen Sitz in Luxemburg habe.

Waffenlieferungen werden zurzeit von dem durch die SPD geführten Bundeswirtschaftsministerium sehr restriktiv behandelt – selbst wenn sie nicht direkt für militärische Kämpfe eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass dem Verkauf der RWE Dea nicht widersprochen wird. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die SPD-geführten Kommunen in NRW, die noch Anteilseigner der hoch verschuldeten RWE sind, hier interveniert haben. Anders ist es nicht erklärbar, dass das Außenwirtschaftsgesetz nicht greift.