Erdbeben in Völkersen wurde durch die Erdgasförderung ausgelöst

Andreas MattfeldtNun ist es auch offiziell vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) bestätigt. Das starke Erdbeben im Raum Langwedel/Verden vom 22. April 2016 wurde laut Untersuchungsbericht des Landesamtes mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von der durch die DEA AG betriebenen Erdgasförderung ausgelöst. Damit haben wir es nun auch von offizieller Stelle schwarz auf weiß. Dieses Erdbeben war mit einer Magnitude von 3,1 der bislang traurige Höhepunkt einer langen Reihe von mindestens 16 Beben, die durch die Erdgasförderung ausgelöst wurden, seit dem Beginn der Messungen 2008.

Das Landesamt berichtet, dass für das Erdbeben vom 22. April 2016 insgesamt 149 Angaben über Erschütterungen aus der Bevölkerung eingegangen sind, die überwiegend aus dem Flecken Langwedel und aus Teilen der Stadt Verden stammen. Die starken Erschütterungen wurden vom Landesamt mit einer Intensität von V bis VI auf der Europäischen Makroseismischen Skala bewertet. Diese Einstufung bedeutet, dass das Beben von den meisten Personen innerhalb und außerhalb von Gebäuden wahrgenommen wurde. Die Einstufung spiegelt sich ebenfalls in hunderten Gebäudeschäden wider, die durch das Erdbeben aufgetreten sind.

Zur konkreten Ursache des Erdbebens nimmt das Landesamt an, dass die Druckabsenkung infolge der Erdgasförderung zu Veränderungen des Spannungsfeldes im tiefen Untergrund geführt hat. Demnach können erhöhte Spannungen durch die Reaktivierung vorhandener tektonischer Störungen impulsartig durch ein seismisches Ereignis abgebaut werden. Im Bereich des Epizentrums seien tektonische Störungen bekannt, deren Richtung mit der Ausrichtung der Bruchfläche übereinstimmen.

Nach der Einstufung des Bebens durch das Landesamt in die Intensitätsstufen V bis VI und den gemessenen Bodenschwinggeschwindigkeiten von 4,9mm/s bis 5,5mm/s greift nach der neuen gesetzlichen Regelung die Beweislastumkehr im Bergschadensrecht. Viele Anti-Fracking Bürgerinitiativen hatten dies nach der Verabschiedung der Anti-Fracking-Gesetzgebung bezweifelt. Es bleibt festzuhalten, dass wir im vergangenen Sommer eine für die Bevölkerung vor Ort gute Gesetzgebung beschlossen haben, für die ich jahrelang gekämpft habe. Hätten wir diese Gesetze nicht verabschiedet, hätten die Bürger keine rechtliche Grundlage, um Schadensersatzansprüche bei der Industrie geltend zu machen. Diese hätten dann höchstens auf freiwilliger Basis die Schäden reguliert. Mir als Abgeordnetem wurde bereits von mehreren Geschädigten berichtet, dass die DEA die angemeldeten Schäden schon vielfach reguliert hat.