Erdgas-Gesetze sind erheblich verschärft worden

Erdgas-Gesetze sind erheblich verschärft worden

AM GABRIELIch habe heute dem geänderten Erdgas-Gesetzentwurf zugestimmt, da nach jahrelangem Ringen nun erhebliche Verschärfungen in die Gesetze eingearbeitet worden sind. Hätte man mir noch bis vor kurzem gesagt, dass doch noch die gerade aus unserer Region geforderten weitreichenden Verschärfungen für die konventionelle Förderung und sogar ein Verbot von unkonventionellem Fracking kommt, hätte ich das im Leben nicht geglaubt. Die Fracking Gegner haben sich durchgesetzt. Der harte Kampf hat sich gelohnt.

Der Gesetzentwurf, der schon vor über einem Jahr von den SPD-Ministern Gabriel und Hendricks eingebracht und vom Kabinett verabschiedet worden war, hatte in der ursprünglichen Version erhebliche Kritik von mir und zahlreichen Bürgerinitiativen erfahren.

Mit der jetzigen Version des Gesetzentwurfes wird es endlich eine echte Beweislastumkehr für von Erdbeben verursachten Schäden an Häusern geben. Damit wurde ein wichtiger Punkt, den ich zusammen mit meiner unionsinternen Kritiker-Gruppe gefordert habe, in den Gesetzentwurf aufgenommen.

Die von mir gegründete über 100 Mann starke Gruppe von Unionsabgeordneten hat als erste erhebliche Verschärfungen in der Erdgasförderung gefordert und wir hatten 13 kritische Punkte zum ursprünglichen Gesetzesentwurf von den Ministern Gabriel und Hendricks erarbeitet. Zudem habe ich die Forderungen der im Landkreis ansässigen Bürgerinitiativen an SPD-Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel überreicht und ihn als zuständigen Minister in zahlreichen Schreiben und Gesprächen auf die Gesamtproblematik aufmerksam gemacht.

Gerade nach dem letzten Erdbeben in der Region Verden gab es hunderte beschädigte Häuser. Um die Hausbesitzer nicht allein im Regen stehen zu lassen, ist eine Beweislastumkehr besonders wichtig. Würde weiterhin die alte unzureichende Regelung gelten, wäre eine Entschädigung von Schäden um ein Vielfaches schwieriger und die Geschädigten hätten – zu Recht – erhebliche Vorwürfe erhoben, wenn ich den Gesetzentwurf abgelehnt hätte.

Mit Blick auf die frühere Verpressung von Lagerstättenwasser im Trinkwasserschutzgebiet Panzenberg sehe ich das nun kommende Verpressverbot von Lagerstättenwasser in Trinkwasserschutzgebieten als zwingend erforderlich an. Auch in den übrigen Gebieten konnten wir eine Verschärfung der bestehenden Gesetzeslage erreichen. So darf Lagerstättenwasser nur noch in ausgeförderte Lagerstätten verbracht werden, wenn es nach dem neuestem Stand der Technik gereinigt und aufbereitet wurde. Außerdem werden die Förderunternehmen verpflichtet, betroffene Gebiete und Gewässer zu überwachen und Veränderungen unverzüglich bei den zuständigen Behörden zu melden, die wiederum diese Meldungen zu veröffentlichen haben.

Für die Erforschung von Erdgasförderung im sogenannten Schiefergas-Bereich dürfen zukünftig nur vier Probebohrungen vorgenommen werden, denen das jeweilige Bundesland zustimmen muss. Des Weiteren sind Umweltverträglichkeitsprüfungen für jeden Einsatz der Fracking-Technologie zwingend erforderlich. Die Förderung von Schiefergas ist damit faktisch ausgeschlossen.

Die Fracking-Befürworter im Bundestag sind sehr irritiert darüber, dass es zu diesen massiven Verschärfungen gekommen ist. Die Fracking-freundlichen Abgeordneten haben vielfach dem Gesetz nicht zugestimmt, weil sie befürchten, dass dies der Anfang vom Ende der Erdgasindustrie in Deutschland sein kann.

Natürlich hätte ich mir ein komplettes Einstellen von Erdgasförderung in unserer dicht besiedelten Region gewünscht und ich habe dies auch als Maximalforderung in die Verhandlungen eingebracht. Tatsache aber ist, dass wir ohne diese Regelungen überhaupt gar kein Fracking-Verbot im Schiefergas und keinerlei Verbesserungen bei der konventionellen Förderung hätten, die bei uns in der Region stattfindet. Gerade die Aufforderung der rot – grünen niedersächsischen Landesregierung an die Industrie, Anträge auf Fracking zu stellen, hätte, da aufgrund der alten und schlechten Rechtslage diese Anträge genehmigt werden müssten,  gravierende negative Auswirkungen bedeutet.

Da wir außerdem auch für unsere Region Anträge zum Verpressen von Lagerstättenwasser vorliegen haben, hätten diese Anträge auch nach der alten und schlechten  Regelung – mit den viel niedrigeren Schutzstandards – nun zeitnah genehmigt werden müssen. Diese Gefahr ist nun glücklicherweise gebannt. Es wäre verwerflich gewesen, diesem guten Kompromiss nicht zuzustimmen, Lagerstättenwasser nicht zu reinigen und unkonventionellem Fracking Tür und Tor zu öffnen.

Jeder noch so kleine Schritt in die richtige Richtung ist wünschenswert, darum hatte ich vor einigen Wochen dem Antrag der Grünen zum Fracking  zugestimmt.  Dieser  Antrag war allerdings erheblich schlechter als das jetzige Gesetz der Koalition und hätte keine Verbesserungen für unsere Region gebracht. Trotzdem wollte ich Druck machen, dass endlich Verschärfungen eingebracht werden.

Außerdem werde ich mich in Berlin weiter für die Einstellung der Erdgasförderung in verdichteten Siedlungsgebieten einsetzen.