Erdgasförderung bleibt kritisch

28. Juni 2016
Pressespiegel

Fracking-Gesetz: Mattfeldt begrüßt Einigung, Bürgerinitiative zeigt sich enttäuscht

Landkreis Verden. Der Bundestag hat am Freitag das Fracking-Gesetz beschlossen. Bundestagsabgeordneter Andreas Mattfeldt (CDU) hat zugestimmt, Sozialdemokratin Christina Jantz-Herrmann hat sich enthalten, während Herbert Behrens (Linke) dagegen gestimmt hat. Das Gesetzespaket sieht unter anderem ein Verbot von unkonventionellem Fracking (Schiefergas-Förderung) vor und verschärft den Rechtsrahmen beim konventionellen Fracking (Sandstein).

Beim Fracking wird ein Cocktail aus Sand und verschiedenen Chemikalien unter hohem Druck in den Boden gepresst, sodass Risse im Gestein entstehen und das Erdgas zum Bohrloch strömen kann. Weitere Inhalte des Gesetzes: In Wasserschutzgebieten wird Fracking künftig untersagt, an Trinkwasser-Entnahmestellen können die Bundesländer entsprechende Verbote erlassen. Lagerstättenwasser darf nur in die geologische Formationen und Tiefen verpresst werden, aus denen es auch gefördert wurde. Zudem wird das Bergschadensrecht verschärft. Die Beweislast für mögliche Bergschäden wird damit den Unternehmen auferlegt.

Doch welche Folgen haben die Neuregelungen für die Deutsche Erdöl AG (Dea), die seit mehr als 20 Jahren Erdgas im Kreisgebiet fördert? „Die Dea begrüßt, dass damit die Hängepartie endlich vorbei ist“, sagt Heinz Oberlach, Sprecher für den Förderbetrieb Niedersachsen. Obwohl Fracking eigentlich gar nicht gesetzlich verboten war, hatte sich die Erdgasindustrie zu einem freiwilligen Moratorium verpflichtet und seit fünf Jahren keine Anträge auf Fracking mehr gestellt. Das Unternehmen werde das Gesetzespaket genau studieren und daraus seine Schlüsse ableiten, sagt Oberlach. Weil die Dea nicht über unkonventionelle Lagerstätten verfüge, geschweige denn welche geplant habe, sei der Hamburger Konzern vom Fracking-Gesetz weniger betroffen als andere aus der Erdgasindustrie. Beim konventionellen Fracking gehe es nun hauptsächlich um wasserrechtliche Fragen.

Was das Lagerstättenwasser betrifft, „hat die Dea bereits im Dezember 2014 einen Antrag beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) gestellt, Lagerstättenwasser künftig in druckabgesenkte Horizonte ausgeförderter Gaslagerstätten zu versenken, sprich in rund 5000 Meter Tiefe“, erinnert der Beauftragte für Kommunikation. Eine vom Konzern in Auftrag gegebene Studie zum Thema Lagerstättenwasser habe nämlich ergeben, dass diese Lösung die nachhaltigste für die Umwelt sei. Sollte der entsprechende Antrag nun von Hannover genehmigt werden, werde das Unternehmen sukzessive aus dem Kalkarenit aussteigen und das anfallende Lagerstättenwasser künftig in die noch umzubauende Bohrung „Völkersen-Nord Z3“ zwischen Völkersen und dem Heidkrug einleiten. „In 5000 Metern Tiefe wird durch die Wassersäule ein Druck von rund 500 bar aufgebaut. Da kann man nicht mehr von Verpressen reden“, betont Oberlach. Bislang verpresst die Dea Lagerstättenwasser in Wittorf (Kreis Rotenburg). Und zwar im lediglich 1000 Meter tiefem Kalkstein. Sollte also die genannte Alternative genehmigt werden, werde der Konzern auf lange Sicht seine Betriebsgenehmigung für das bereits seit Sommer 2012 nicht mehr praktizierte Verpressen von Lagerstättenwasser im Wasserschutzgebiet Panzenberg zurückgeben, stellt Oberlach in Aussicht.

Stichwort Beweislastumkehr im Bergschadensrecht: Bislang mussten Hauseigentümer nach einem Erdstoß nachweisen, dass sie die Schäden nicht selbst verursacht haben. Laut Fracking-Gesetz hat nun automatisch das Unternehmen den Schaden verursacht. „Gerade nach dem jüngsten Erdstoß in der Region Verden gab es Hunderte geschädigte Häuser. Um die Hausbesitzer nicht allein im Regen stehen zu lassen, ist eine Beweislastumkehr besonders wichtig“, begrüßt Mattfeldt die Neuregelungen.

Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann (SPD) gehen sie indes nicht weit genug, deswegen hat sie sich auch bei der Abstimmung enthalten. „Ich betrachte die Erdgasförderung in dicht besiedelten Gebieten sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser generell sehr kritisch. Zudem müssten aus meiner Sicht Vorranggebiete zur Trinkwassergewinnung als Ausschlussgebiete beziehungsweise Verbotszonen im Wasserhaushaltsgesetz ausgewiesen werden“, schreibt sie in einer persönlichen Erklärung.

Schwer enttäuscht zeigt sich Andreas Noltemeyer, Sprecher der Bürgerinitiative (Bi) No Fracking Völkersen: „Die Regelungen bringen uns hier in Völkersen nicht einen Schritt voran“, bezichtigt er die Politik, vor der Erdgasindustrie „eingeknickt“ zu sein. Auf Probleme wie die Erdbebengefahr in den Abbaugebieten sei im Gesetz in keinster Weise eingegangen worden.

aus Verdener Nachrichten vom 28.06.2016