Erdgasförderung: Im Gespräch mit dem Präsidenten des Landesbergamtes Sikorski in Hannover

Erdgasförderung: Im Gespräch mit dem Präsidenten des Landesbergamtes Sikorski in Hannover

Am Mittwoch habe ich mich mit dem Präsidenten des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie  (LBEG), Andreas Sikorski, und dessen Kollegin Heinke Traeger in Hannover zusammengesetzt, um über eine bevorstehende erneute Ausweitung der Erdgasförderung im Kreis Verden zu sprechen. Begleitet wurde ich dabei vom Langwedeler Bürgermeister Andreas Brandt und dem CDU-Gemeindeverbandsvorsitzenden Lars Lorenzen. Unmittelbarer Anstoß für das fast zweistündige Gespräch im LBEG war eine Meldung des Erdgasunternehmens DEA, in der die Einrichtung einer neuen Bohrstelle in Sichtweite von Langwedel-Förth und einer neuen Förderbohrung „Völkersen Z12“ nordöstlich von Scharnhorst erschlossen werden sollen. Ein Unterfangen, welches mir missfällt und das aus meiner Sicht nicht zur Energieversorgung erforderlich ist. Ich fürchte, dass eine weitere Erhöhung des Fördervolumens auch zu weiteren Erdbeben führen könnte, die Umweltprobleme, Schäden und einen weiteren Wertverlust in der Region mit sich bringen würden.

Im Gespräch ging es mir vor allem darum, zu klären, welche Anträge auf Bohrungen dem LBEG aktuell vorliegen und wie diese geprüft und bewertet werden, auch im Hinblick auf einen Zusammenhang mit den seit 2008 in Völkersen gezählten sieben spürbaren Erdbeben. Daran schloss sich die noch wichtigere Frage an, was das LBEG konkret macht, um künftige Erdstöße zu vermeiden. Umfassende und über lange Zeiträume angelegte Messungen spielen dabei eine zentrale Rolle. Laut Sikorski befindet man sich beim LBEG momentan noch mit der Landesregierung in Abstimmung darüber, wie Anträge nach der neuen Gesetzgebung zu bearbeiten und zu bewerten sind. Leider sei aber vor allem der Bedarf an Messdaten noch immer groß. Mit dem Deutschen Seismischen Regionalnetz (GRNS) steht aber ein Dauermessnetz zur Verfügung. Das LBEG ergänzt dieses zurzeit um eigene Messtationen. Dieser Aufbau sei kostenintensiv. Es gebe bereits Modellprojekte, die die Auswirkungen der Erdgasförderung wie etwa Absenkungen künftig besser erfassen sollen. Aus meiner Sicht darf es keine neuen Genehmigungen geben, bevor nicht ein flächendeckendes, neutrales Messnetz eingerichtet worden ist und Handlungsweisungen seitens des LBEG ausgegeben werden, wie Erdbeben zukünftig nicht mehr auftreten. Außerdem sollten wir auch Erfahrungen, wie sie etwa im niederländischen Groningen gemacht wurden, wo die Förderung inzwischen stark zurückgefahren wurde, zum Anhaltspunkt für neue Förderanträge nehmen. Weiterhin muss von Seiten der Politik künftig neben der Schadensregulierung auch noch mehr für die Langzeitfolgen der Erdgasförderung Sorge getragen werden, wie dies heute bereits im Kohlebergbau der Fall ist. Hier sind es vor allem die Unternehmen, die künftig stärker in die Pflicht genommen werden müssen. Hier müssen Zuständigkeiten klar geregelt und die Unternehmen schon im Vorfeld verpflichtet werden, Abgaben zu leisten, damit auch nach der Förderung nicht der Staat und die Einwohnerschaft auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Aus Sikorskis Sicht würde dazu unter anderem auch gehören, für jedes Fördervorhaben individuell den Einwirkungsbereich von induzierten Erdbeben festzulegen, Messsysteme einzurichten sowie Prognosen und Ausblicke für die Zeit nach Abschluss der Förderung abzugeben. Ich sehe mich hier durch meinen Besuch in meiner Ablehnung jedweder Art der Erdgasförderung in Trinkwasserschutzgebieten und verdichteten Siedlungsräumen bestätigt. Auch wenn die Erdgasförderung an einer Stelle eingestellt werden würde, wäre auch mit Zeitversatz weiter nicht zu gewährleisten, dass sich Druck aufbaut, der sich dann in neuen Erdbeben entlädt. Dieses Risiko will ich für meinen Teil nicht eingehen.

In diesem Zusammenhang betone ich auch nochmals, dass aus meiner Sicht nicht allein das viel beschworene Fracking, sondern auch die konventionelle Erdgasförderung kritisch gesehen werden sollte. Nach Aussage Sikorskis liegt dem LBEG derzeit kein Antrag auf Fracking vor. Aus meiner Sicht ist eine Differenzierung zwischen Fracking einerseits und konventioneller Erdgasförderung andererseits aber nicht immer zielführend. Fracking im Schiefergasbereich ist durch Initiative einer Gruppe von Abgeordneten, zu der auch ich mich zählte, 2016 durch die neue Fracking-Gesetzgebung faktisch verboten worden. Ich merke aber immer wieder auch in Berlin, dass es bei Diskussionen über die Risiken der Erdgasförderung in erster Linie immer um Fracking geht, was sicher auch darauf zurückzuführen ist, dass viele Bürgerinitiativen das Wort Fracking in ihrem Namen tragen. Das erschwert es aber, gleichzeitig auch Sensibilität für die ebenfalls vorhandenen Gefahren der konventionellen Erdgasförderung zu schaffen. Das sollte sich aus meiner Sicht unbedingt ändern.