Erdgasförderung im Trinkwasserschutzgebiet: Antwort von niedersächsischem Wirtschaftsminister bleibt unbefriedigend

Erdgasförderung im Trinkwasserschutzgebiet: Antwort von niedersächsischem Wirtschaftsminister bleibt unbefriedigend

Der niedersächsische Wirtschaftsminister hat mit einem Schreiben zum Thema Erdgasförderung in Trinkwasserschutzgebieten zu einer schriftlichen Anfrage von mir Stellung genommen. Ich hatte das jüngste Erdbeben in Langwedel in der Nacht zum 11. Dezember zum Anlass genommen und um Auskunft über konkrete Handlungsanweisungen von Seiten der niedersächsischen Landesregierung gebeten. Es ging darum herauszustellen, wie das Land Niedersachsen Erdbeben dieser Art künftig ausschließen will. Leider fiel die Antwort des niedersächsischen Wirtschaftsministers für mich unbefriedigend aus. Ich habe ganz konkrete Handlungsanweisungen und Handreichungen an die Industrie erwartet. Leider scheint die niedersächsische Landesregierung selbst noch keine fundierte Strategie zur Lösung des Problems erarbeitet zu haben. Insgesamt ein Umstand, der aus meiner Sicht absolut nicht zufriedenstellend ist.

Zwar erklärt die Landesregierung den nachhaltigen Gewässerschutz ausdrücklich zu den bedeutendsten Aufgaben der Umweltpolitik. Welche Rolle genau die Erdgasförderung dabei aber in Zukunft spielen soll, blieb leider nach wie vor offen. Im Schreiben wird lediglich zugesichert, „dass die Landesregierung hier sehr gewissenhaft und verantwortungsvoll handeln wird, um weiterhin einen größtmöglichen Schutz des Trinkwasservorkommens zu gewährleisten.“ Weiter geht aus dem Schreiben hervor, dass man sich in der Landesregierung darauf verständigt habe, im Laufe des Jahres 2018 zu prüfen und zu entscheiden, ob ein Verbot des Bohrens nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen aufzunehmen ist. Da ich genau das seit Jahren fordere, will ich mich mit einer derart allgemein gehaltenen Aussage aber nicht zufrieden geben. Ich verlange ein langfristig orientiertes, fundiertes Konzept, klar definierte Ziele und konkrete Richtlinien für Politik, Industrie und Bürger, vor allem aber eine schnelle Entscheidung.

Darüber hinaus kritisiere ich auch die durch den Wirtschaftsminister vorgenommene Einordnung der erdbebenbedingten Schäden. Im Schreiben ist von „sonstigen kleineren und mittleren Schäden“ die Rede, bei denen „die Bergbehörde von Rechts wegen die Gewinnungsgenehmigung nicht verweigern kann, da der Bergbehörde durch das Gesetz kein Versagungsermessen eingeräumt wurde.“ Im Umkehrschluss bedeutet das laut niedersächsischem Wirtschaftsministerium: „Da die bisherigen und auch die prognostizierten Schäden durch bergbaubedingte Seismizität in der betroffenen Region nur von vergleichsweise geringem Ausmaß sind, hat folglich das LBEG keine Handhabe, die Förderung von Kohlenwasserstoffen in der Region zu unterbinden.“ Eine Aussage, die bei mir Ärger hervorruft, handelt es sich doch bei den aufgetretenen Erdbebenfolgen keineswegs um kleinere Schäden, sondern vielmehr um massive Schäden. Darüber hinaus wird komplett der Wertverlust der hiesigen Häuser und Grundstücke ignoriert. Ein russischer Oligarch beutet mit massiven Folgen für die Region die Erdgasfelder aus, verdient damit Millionen und die Folgen davon bleiben in der Region. In dicht besiedelten Gebieten muss Erdgasförderung eingestellt werden. Ich fordere, dass die daraus resultierenden Gefahren für die Umwelt und Anwohner in den betroffenen Regionen endlich ernst genommen und endliche auch ganz konkrete, zufriedenstellende Antworten von Seiten der niedersächsischen Landesregierung formuliert werden.