Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Integrationsbetriebe

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Integrationsbetriebe

Andreas MattfeldtIch freue mich sehr darüber, dass für Integrationsbetriebe und Behindertenwerkstätten endlich Rechtssicherheit herrscht und sie weiterhin für erbrachte Dienstleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berechnen können. Wie fast alle gemeinnützigen Projekte in Deutschland berechneten auch die lokal ansässigen Integrationsbetriebe für den Verkauf von Waren und anderen Dienstleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Im Jahr 2013 war ihnen mitgeteilt worden, dass diese Vergünstigung rückwirkend bis 2009 aufgehoben werden soll. Sie waren dadurch in ihrer Existenz bedroht.

Durch ein Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nun geändert. Als ehemaliges Beiratsmitglied der Stiftung Waldheim weiß ich, wie wichtig Teilhabeangebote und Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen sind. Die Integrationsbetriebe leisten eine sehr wichtige Arbeit, um den Menschen, die dort arbeiten, ein selbstbestimmtes Leben und eine gute Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Ich freue mich daher, dass die Integrationsstätten wie die Stiftung Maribondo da Floresta aus Worpswede oder die Waldheim Werkstätten in Cluvenhagen wieder den ermäßigten Umsatzsteuersatz berechnen können und so die vielen betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsstelle behalten können.