Erstzugriffsrecht für Schwanewede beim Verkauf der Bundeswehrliegenschaften

Erstzugriffsrecht für Schwanewede beim Verkauf der Bundeswehrliegenschaften

Der Haushaltsausschuss, dem ich angehöre, hat heute auf Initiative von CDU/CSU und FDP einen Antrag verabschiedet, der ein Erstzugriffsrecht für die von Bundeswehr-standort-Schließungen betroffenen Gemeinden vorsieht.

Diesen Antrag habe ich gemeinsam mit meinen Parteifreunden im Haushaltsausschuss intensiv formuliert, denn ich bin der festen Überzeugung, dass die Kommunen einen Anreiz benötigen, damit mit den Planungen für die Zeit nach dem Abzug umgehend zu begonnen werden kann. Denn erst durch die Planungshoheit der Gemeinde erfährt das ehemalige Bundeswehrgelände eine enorme Aufwertung. Die kommunale Seite hat mich vermehrt angesprochen, dass der Bund sich auch finanziell an den Konversionsbemühungen beteiligen möge. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung beteiligt sich der Bund indirekt an den Konversionskosten, indem er den Kommunen das Erstzugriffsrecht gewährt und so auf einen Bieterwettbewerb, der gegebenenfalls einen höheren Preis beinhalten könnte, verzichtet.

Es wird einen sogenannten Erstzugriff für Gebietskörperschaften sowie privatrechtliche Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen die Kommune/Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, geben. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kann ihnen dann zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert den Erstzugriff gewähren. Kaufgebote Dritter bleiben in diesem Fall unberücksichtigt.

Ich habe selbstverständlich sofort Bürgermeister Harald Stehnken und die Mitglieder der Arbeitsgruppe Konversion, die sich im Gemeinderat gebildet hat, darüber informiert. Darüber hinaus hoffe ich, dass der Besuch des Staatssekretärs aus dem Bundesverteidigungsministerium, Thomas Kossendey, am nächsten Montag möglichst viele der noch offenen Fragen klären kann.

 

Foto: Der Parlamentarische Staatssekretär Kossendey (Mitte) bei seinem Standortbesuch in Schwanewede im letzten Jahr.