EU fördert die Geräte und Installationskosten für den Aufbau von Hotspots

EU fördert die Geräte und Installationskosten für den Aufbau von Hotspots

Die EU wird die Geräte und Installationskosten für den Aufbau von Hotspots in Kommunen fördern. Im ersten Aufruf können sich Kommunen, Gemeinden und WLAN-Installationsfirmen unter www.wifi4eu.eu registrieren. Die Registrierung ist jedoch noch nicht die Einreichung des Projektvorschlags, die nächste Ausschreibung zur Einreichung von Projektvorschlägen ergeht am 15.05.2018.

Der Antragssteller muss die laufenden Betriebskosten, wie z.B. für die Internetverbindung, den Strom und die Wartung der Geräte, übernehmen. Die Nutzer müssen sich einmalig registrieren und können dann sämtliche Hotspots nutzen.

Ziel ist es Zentren des öffentlichen Lebens wie Parks, öffentliche Plätze und Gebäude, Bibliotheken, Krankenhäuser, Museen oder andere öffentliche Räume mit WiFi4EU-Hotspots auszustatten. Durch dieses Programm sollen 6.000 – 8.000 Städte und Gemeinden innerhalb der EU mit Gutscheinen gefördert werden, die einen Durchschnittswert von 15.000 Euro haben. Sie können mit dem WiFi4EU-Gutschein auch ein hochwertigeres Projekt teilfinanzieren. Die Empfänger verpflichten sich, mindestens drei Jahre lang für den Internetzugang und die Wartung der Geräte zu zahlen, um eine für die Nutzer kostenlose und hochwertige WLAN-Internetanbindung zu gewährleisten. Die Verteilung der Gutscheine läuft nach dem Windundverfahren, das heißt Anträge die schnell eingereicht werden, haben die größte Chance auf Erfolg.