Fahrer für große Fahrzeuge werden knapp

Fahrer für große Fahrzeuge werden knapp

 Aus Altersgründen verlassen immer mehr Inhaber des alten Klasse-3-Führerscheins die Feuerwehren

Von PETER HANUSCHKE Lilienthal·Berlin. Die Problematik ist seit Inkrafttreten des Gesetzes bekannt: Seit 1999 dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Inzwischen wird daraus mehr und mehr ein Problem: Immer mehr Klasse-3-Führerscheininhaber verlassen aus Altersgründen die Feuerwehr. Konsequenz: Den freiwilligen Wehren stehen immer weniger Fahrer für große Einsatzfahrzeuge zur Verfügung – für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

Kreisbrandmeister Paul Rodig, OHZ und Kreisbrandmeister Hans-Hermann Fehling, VER

Mit der Einführung der Richtlinien sollten die Führerscheinklassen zum einen EU-weit angeglichen werden und zum anderen sollte die engere Einteilung der Gewichtsklassen für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Problem der Feuerwehren: Schon das Standardfahrzeug kleiner Wehren wiegt durch die Ausrüstung weit über 3,5 Tonnen. Deshalb hat auch die nachträgliche Ausnahmeregelung nicht für Abhilfe gesorgt, dass Feuerwehrleute nach einer Einweisung Fahrzeuge bis zu 4,75 Tonnen fahren dürfen.
Ob es künftig Erleichterungen geben könnte, damit diejenigen Einsatzkräfte, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, bis 7,5 Tonnen schwere Fahrzeuge fahren dürfen, das wollten die Feuerwehrkräfte aus den Landkreisen Osterholz und Verden wissen. Sie waren auf Einladung von Andreas Mattfeldt für drei Tage nach Berlin gekommen.
Gesetzentwurf auf den Weg gebracht Dem CDU-Bundestagsabgeordneten, selbst Mitglied bei der freiwilligen Feuerwehr, liegt eine Lösung dieses Problems besonders am Herzen. „Die Union und auch ich ganz persönlich haben uns immer schon dafür eingesetzt, dass es zu weiteren Erleichterungen beim Erwerb des Führerscheins für 7,5 t explizit für Rettungskräfte kommt.“ Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer habe dazu jetzt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht. „Darüber freue ich mich sehr, denn die freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen Osterholz und Verden leisten eine unschätzbare Arbeit zur Rettung von Gut und Leben.“ Um die Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste aufrecht zu erhalten, soll daher die Ermächtigungsgrundlage für eine spezielle Fahrberechtigung für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen geschaffen werden. Grundlage soll eine spezifische Ausbildung und Prüfung sein. „Die Angelegenheit befindet sich derzeit in einem fachlichen Erörterungsverfahren und wir bitten um Verständnis, dass weitere Details zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in die Öffentlichkeit getragen werden können.“ Der Gesetzentwurf soll laut Mattfeldt im Herbst durch das Kabinett verabschiedet werden und er hoffe, „dass wir dadurch den freiwilligen Feuerwehren die Arbeit ein Stück weit erleichtern können.“ In Lilienthal wird das Fahrer-Nachwuchsproblem zurzeit noch so gelöst, dass drei Lkw-Führerscheine pro Jahr mit jeweils 1100 Euro durch die Gemeinde bezuschusst werden. „Damit kommen die Wehren momentan noch hin“, sagt Ordnungsamtsleiter Andreas Cordes auf Nachfrage dieser Zeitung. In welcher Wehr der Bedarf nach Fahrzeugführern mit Lkw-Führerscheinen besonders hoch sei und wo es auch entsprechende Interessenten gebe, das erfolge in Abstimmung mit dem Gemeindekommando. „Wer den Führerschein mit der Unterstützung der Gemeinde macht, verpflichtet sich, fünf Jahre Dienst bei der Feuerwehr zu machen. Hört derjenige vorher auf, muss er den Zuschuss anteilig zurückzahlen.“ Die Gesamtkosten für einen Führerschein schätzt Cordes auf etwa 2000 Euro..
In der Gemeinde Grasberg gebe es so eine Unterstützung wie in Lilienthal nicht. „Wir sind aber auch in der glücklichen Lage, dass wir noch genügend Kameradinnen und Kameraden mit dem passenden Führerschein haben“, so Gemeindebrandmeister Norbert Blanke. Man bewege sich aber auf dünnem Eis, weil es absehbar sei, dass sich die Situation ändere. „Wir dürfen uns keine zwei, drei Jahre Zeit mehr lassen, um darauf entsprechend zu reagieren.“ Es müssten umgehend Lösungen gefunden werden. „Wir warten auf verbindliche Aussagen des Bundes. Am einfachsten wäre es, wenn es dazu käme, dass es Ausnahmeregelungen für 7,5 Tonnen-Fahrzeuge gibt – so wie es offensichtlich von der Bundesregierung auch gewollt ist.“
Grundsätzlich müsse festgestellt werden, „dass wir gewährleisten, unseren Fahrern eine Ausbildung für ein sicheres Fahren zu geben“, sagt Kreisbrandmeister Paul Rodig. „Danach haben wir auch schon gehandelt, als es die alten Führerscheine gab – es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich normalerweise nur einen Pkw fahre oder einen 7,5 Tonner im Einsatz.“ Dass es Handlungsbedarf gebe, um die Fahrbereitschaft künftig zu sichern, sei klar. Dabei sollte neben dem Aspekt der Sicherheit, aber auch berücksichtigt werden, dass es einige Feuerwehr-Fahrzeuge gebe, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen. „Das Einfachste wäre, das Land und letztlich die Kommunen würden Modelle entwickeln, wie der CE-Führerschein, also der ,alte‘ Lkw-Führerschein für alle Beteiligten kostengünstig zu erlangen ist.“ Um zu vermeiden, dass auf diesem Weg der Lkw-Führerschein mal eben so „mitgenommen“ werden könne, müssten die Fahrer über einen bestimmten Zeitraum verpflichtet werden, für die Feuerwehr auch zu fahren.

© Copyright Bremer Tageszeitungen AG, Datum: 24.09.2010


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