Förderaufruf zur Sanierung von Sportstätten und Schwimmbädern verlängert
Gute Nachrichten für die Kommunen in den Landkreisen Osterholz und Verden: Der Förderaufruf für die „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird verlängert. Dafür hat das zuständige Bundesinnenministerium ein zusätzliches Zeitfenster für Bewerbungen geöffnet. Nachdem die Antragsfrist ursprünglich bereits am 31. August 2018 endete, können sich weitere interessierte Kommunen nun bis zum 19. Dezember 2018 bewerben.
Bereits eingereichte Projektvorschläge vom August behalten ihre Gültigkeit. Die Gemeinden müssen sich also nicht erneut bewerben. Die Verlängerung der Ausschreibung liegt darin begründet, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages, in dem ich viele Jahre Mitglied bin, gerade zusätzliche Mittel für dieses stark nachgefragte Programm beschlossen hat. So werden die Fördergelder um weitere 100 Millionen Euro auf insgesamt 200 Millionen Euro für die Jahre 2019 bis 2023 aufgestockt.
Der Schwerpunkt des aktuellen Förderaufrufs liegt auf der Sanierung von Sportstätten und Sportanlagen wie öffentlich genutzten Sportplätzen einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibädern. Hier wird seitens des Bundesministeriums bundesweit ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen, der gezielt abgebaut werden soll.
Gefördert werden investive Projekte mit besonderer (über-)regionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität in Hinblick auf ihre Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik. Zugleich sollen die Vorhaben auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten sowie über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.
Weitere Informationen stehen auf: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ZIP/kommunale-einrichtungen/2018/foerderprojekte-2018/01-start.html?nn=410556