Förderstopp der Ampel endlich beendet – Kommunen können wieder planen!
Das erste Jahr der neuen schwarz-roten Bundesregierung ist erwartungsgemäß davon geprägt, Fehler der Ampel zu beheben. Dazu gehört auch der Förderstopp bei der Unterstützung der kommunalen Wärmewende. Mit 75 Millionen Euro wurde das Programm „Energetische Stadtsanierung“ nun wiederbelebt.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt bewertet die Wiederaufnahme als zentrale Weichenstellung: „Schritt für Schritt bereinigen wir Fehler der Vorgängerregierung. Das Programm ‚Energetische Stadtsanierung‘ war stark nachgefragt, und sein Abbruch 2023 wurde von Kommunen wie auch Fachleuten scharf kritisiert. Wir stellen die dringend benötigte Unterstützung für unsere Städte und Gemeinden – und damit für die Bürgerinnen und Bürger – wieder her. Gerade die Kommunen in den Landkreisen Osterholz und Verden benötigen diese Förderung, um Wärmeplanung und die Dekarbonisierung ihrer Wärmeinfrastruktur voranzubringen. Das macht uns unabhängiger von Energieimporten, senkt langfristig Kosten und stärkt den regionalen Klimaschutz.“
Weiter führt Mattfeldt aus: „Mit den Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) können endlich wieder konkrete Projekte starten. Für viele Städte und Gemeinden ist das ein wichtiges Signal: Die Wärmewende vor Ort kann wieder Fahrt aufnehmen. Als Hauptberichterstatter für den KTF war mir diese Wiederaufnahme ein zentrales Anliegen.“
Kommunen, ihre Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände können sich ab sofort erneut für Zuschüsse im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung (KfW-Programm 432) bewerben. Mit dem Haushalt 2026 wurde dafür eine neue Programmscheibe in Höhe von 75 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Förderung umfasst Zuschüsse von bis zu 90 Prozent für die Erstellung energetischer Quartierskonzepte sowie für ein begleitendes Sanierungsmanagement. Gefördert werden sowohl Sach- als auch Personalkosten.
Der Förderzeitraum für das Sanierungsmanagement wurde auf bis zu fünf Jahre verlängert, der maximale Zuschuss auf 400.000 Euro erhöht. Besonders bedeutsam ist die Förderung für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung, deren Ergebnisse nun zügig in konkrete Projekte überführt werden können.
Neben Städten und Gemeinden können auch Landkreise, kommunale Verbände, Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Bürgerenergiegesellschaften oder andere gemeinnützige und privatwirtschaftliche Akteure einbezogen werden. Die Einbindung lokaler Partner ist ausdrücklich gewünscht, um passgenaue Quartierslösungen zu entwickeln und die heimische Wirtschaft zu stärken.
Für die Regionen Osterholz und Verden bedeutet die Wiederaufnahme, dass wichtige Zukunftsprojekte für eine klimafreundliche, sichere und bezahlbare Wärmeversorgung nicht länger blockiert sind. Zahlreiche Kommunen stehen kurz vor der Fertigstellung oder Umsetzung ihrer Wärmepläne und können die Fördermittel nun gezielt für Planung, Management und Vorbereitung von Investitionen nutzen.
Weitere Informationen: www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Energetische-Stadtsanierung-(432)/?redirect=74128