Förderung des Projekts „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen bewilligt

Förderung des Projekts „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen bewilligt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird künftig das Projekt der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen der Teilhabeberatung Aller-Weser-Wümme e.V. in Verden fördern. Ich freue mich sehr über das Geld, was damit sozialen Zwecken in meinem Wahlkreis zugutekommt. Gerade bei uns im ländlichen Raum braucht es derartige Förderungs- und Unterstützungsangebote, die Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, in vollen Maße in unserer Gesellschaft teilzuhaben.

Der Verein Teilhabeberatung Aller-Weser-Wümme e.V. schafft mit seinem Projekt eine Beratungsstelle, die für alle Menschen offen steht, die Fragen im Zusammenhang mit Beeinträchtigung, chronischer Erkrankung und Teilhabebeeinträchtigung(en) haben. Die Beratung erfolgt zum SGB IX. Sie verfolgt das Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtigung an der Gesellschaft teilhaben können, so wie es ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Ein zentrales Element ist dabei die sogenannte Peer Beratung, der Beratung von Betroffenen durch Betroffene. Die reflektierten Erfahrungen der Peer Counselor, also der ebenfalls betroffenen Berater, steigern die Qualität der Beratung und geben Ratsuchenden Aufklärung und Orientierung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert ab dem 1. Januar 2018 auf der Grundlage des neuen § 32 SGB IX niederschwellige, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen. Besonderes Augenmerk der Förderung liegt auf dem Ausbau der Beratungsmethode des Peer Counselings. Es gilt, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck zu fördern und ihnen eine ihren Wünschen entsprechende Lebensplanung und –gestaltung zu ermöglichen. Im Vorfeld der Beantragung von konkreten Leistungen soll die unabhängige Beratung Informationen und Orientierung geben, vor allem zu individuellen Teilhabemöglichkeiten und –leistungen sowie zum Teilhabeprozess und Verfahrensablauf. Das Angebot ist unentgeltlich.