Fragen nach der Sicherheit

Die nach dem Öl-Austritt im friesischen Etzel bekannt gewordenen Sicherheitslücken der Kavernen-Anlage werfen Fragen zur Genehmigung und Kontrolle solcher und anderer Anlagen auf. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist die zuständige Behörde. Wurde bei der Genehmigung zu großzügig verfahren und anschließend zu lax kontrolliert? Dem Amt wird eine bedenkliche Nähe zur Industrie vorgehalten.
VON MARTIN WEIN
Etzel·Hannover. Ein spaltbreit geöffnetes Ventil in einer Versorgungsleitung im Landkreis Wittmund führte in dieser Woche zur Ölverschmutzung umliegender Gewässer. Im Landkreis Verden verursachte die Erdgasförderung Mitte November ein weiteres Erdbeben. Bereits 2012 hatte die Erde dort mit einer Stärke von 2,9 auf der Richterskala gebebt. Anwohner beklagten Gebäudeschäden. In Bremen Farge läuft seit Jahren Benzin aus einem unterirdischen Depot der Bundeswehr ins Grundwasser. Die Sanierung kommt nur schleppend voran. Die betroffenen Flächen werden derweil immer größer.
In allen diesen Fällen ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig für Genehmigung und Aufsicht – eine gemeinsame Behörde der Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Erst 2006 war das Amt aus Kostengründen aus einer Fusion des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenforschung und des Landesbergamtes Clausthal-Zellerfeld hervorgegangen. Kritiker wie der Verdener Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU) werfen dem LBEG eine zu große Nähe zur Industrie vor. „Die Vermischung von Genehmigung und Fachaufsicht ist in jedem Fall kritisch“, findet Mattfeldt.
Die Förderung von Öl und Gas oder der Betrieb von Kavernen für Niedersachsen ist ein hervorragendes Geschäft: Allein 37 Prozent des Erlöses aus Erdgasförderung und 19 Prozent aus der Gewinnung von Erdöl kassiert das Land. Jährlich entstehen daraus Einnahmen in Höhe von rund 700 Millionen Euro. 95 Prozent des deutschen Erdgases werden bereits jetzt in Niedersachsen gefördert. Beim möglichen künftigen Einsatz von Fracking-Verfahren zur Förderung von Schiefergas könnte die Geldquelle noch ergiebiger sprudeln. Die Aufgabenstellung des LBEG ist eindeutig. „Das LBEG engagiert sich für die Sicherung und nachhaltige Nutzung von natürlichen Rohstoffen und Ressourcen“, heißt es auf der Homepage des Landesamtes. „Ich hätte gedacht, nach dem Regierungswechsel würde sich am politischen Umgang mit dem LBEG etwas ändern“, sagt Mattfeldt, „aber SPD und Grüne verhalten sich nicht anders als vorher CDU und FDP.“
Dabei gehen die Verbindungen zwischen LBEG und der Industrie offenbar über allgemeine Kontakte hinaus. So steht der Leitende Bergdirektor Klaus Söntgerath nicht nur der Abteilung „Betriebsüberwachung, Energiewirtschaft und Geoinformationssysteme“ vor, sondern arbeitete nebenher seit 2009 als Prokurist in einem Unternehmen, in dem hochgiftige Fracking-Fluide produziert werden. Erst als die Interessenkollision, die nach Auskunft des LBEG-Präsidenten Rolf Pospich nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, 2012 ruchbar wurde, zeigte Söntgerath sich selbst bei seinem Dienstherrn an. Das folgende Disziplinarverfahren verlief im Sande.
„Ein Restrisiko wird es immer geben“, sagt Michael Decker vom Karlsruher Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS). Allerdings müsse die Gesellschaft auf Grundlage einer Analyse diskutieren, welches Risiko sie eingehen wolle. In Japan wurde beispielsweise das Atomkraftwerk in Fukushima für Erdbeben bis zur Stärke 8,5 abgesichert – ein Beben von 8,9 hielt man für unwahrscheinlich. Grundsätzlich würden Risiken nach der Formel Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenshöhe berechnet. Da der Schaden etwa bei einem Atom-GAU nahezu unendlich hoch sei, werde das Eintrittsrisiko mit technischen Vorsichtsmaßnahmen soweit herabgesetzt, bis am Ende der Gleichung ein gesellschaftlich anerkannter Wert stehe.
Bei der neuartigen Erdgasförderung mittels Fracking seien die Risiken hingegen noch gar nicht bewertet worden. In den seltensten Fällen sei es aber sinnvoll, neue Techniken unbewertet einzusetzen. „Wir haben keine Gasknappheit in Deutschland. Wir können mithin gut noch warten, bis sichere Erkenntnisse zum Fracking vorliegen“, rät Decker.
In Etzel stellte derweil die Bürgerinitiative, die seit Jahren gegen den Kavernenausbau protestiert, Strafanzeige gegen die Betreiberfirma IVG Caverns und gegen das LBEG. Der Vorwurf: Verletzung der Aufsichtspflicht und Beteiligung an einer Umweltverschmutzung /Gewässer-verunreinigung.

 


In dieser Verteilerstation der Kavernen-Betreibergesellschaft IVG in Etzel traten durch ein geöffnetes Ventil 40 Kubikmeter Rohöl aus. Es verunreinigte Böden und Gewässer. FOTO: DPA
 
Weser Kurier vom 23.11.2013