Führerschein für Feuerwehrleute

17. November 2010
Pressespiegel

 7,5-Tonner fahren ohne C1-Erlaubnis

Von PETER HANUSCHKE Lilienthal·Landkreis. Die Problematik, dass immer mehr Klasse-3-Führerscheininhaber aus Altersgründen die Feuerwehr verlassen und den Freiwilligen Wehren dadurch, wie berichtet, immer weniger Fahrer für große Einsatzfahrzeuge zur Verfügung stehen – für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist seit 1999 statt des Pkw-Führerscheins eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich – könnte bald gelöst sein: Es soll der spezielle Führerschein für Feuerwehrleute und anderer Rettungsdienste eingeführt werden.

„Ich freue mich, dass wir mit dem mir aus dem Bundesverkehrsministerium vorliegenden Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Feuerwehren beitragen“, sagt CDU-Bundestagsabgeordneter Andreas Mattfeldt. „Ich bin vielfach von den Freiwilligen Feuerwehren in meinem Wahlkreis auf die Probleme durch die neuen Führerscheinklassen angesprochen worden und kenne das Problem und die daraus entstehenden Folgen in meiner Eigenschaft als Feuerwehrmann sehr gut.“ Am 15. Dezember soll der Gesetzentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach können Rettungskräfte künftig Fahrberechtigungen für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 7,5 Tonnen erwerben, wenn die Person seit mindestens zwei Jahren einen Pkw-Führerschein besitzt, in das Führen von Einsatzfahrzeugen eingewiesen ist und in einer praktischen Prüfung die Befähigung zum Führen entsprechender Fahrzeuge nachgewiesen hat.
Interessierte Angehörige der Feuerwehr müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und den Führerschein C1 seit mindestens fünf Jahren besitzen. Sie dürfen in der Flensburger Verkehrssünderkartei nicht mehr als drei Punkte haben.

© Copyright Bremer Tageszeitungen AG, Datum: 17.11.2010