Geld für den Kinderwunsch

Das Land Niedersachsen braucht Kinder, doch die Zahl der Geburten geht Jahr für Jahr zurück. Nun sollen ungewollt kinderlose Paare finanzielle Unterstützung begommen – gut angelegtes Geld, findet Familienministerin Aygül Özkan.

VON CHRISTINA STICHT UND MICHAEL LAMBEK

Hannover. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können ab sofort finanzielle Hilfe beim Land Niedersachsen beantragen. Derzeit übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für die ersten drei Versuche einer künstlichen Befruchtung. Die andere Hälfte müssen die Betroffenen selbst finanzieren.

Vom 1. Januar des kommenden Jahres an tragen Bund und Land gemeinsam bis zu 50 Prozent dieses Eigenanteils. Auch ein vierter Versuch wird gefördert. Das Land stellt für das Programm jährlich rund 1,7 Millionen Euro zur Verfügung.

„Wir wollen Paaren mit Kinderwunsch helfen“, betonte Niedersachsens Gesundheitsministerin Aygül Özkan (CDU) gestern. „Familien zu fördern ist sehr sinnvoll angelegtes Geld.“ Jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und Ende 50 sei ungewollt kinderlos, viele Betroffene hätten bereits das Ministerium um Hilfe gebeten. Niedersachsen sei das erste Land, das sich an dem Bundesprogramm beteilige, sagte Özkan. Sachsen und Sachsen-Anhalt helfen bereits freiwillig mit Landeszuschüssen. Andere Länder lehnen eine Beteiligung ab, weil sie die Krankenkassen in der Pflicht sehen.
Die Kosten für die künstliche Befruchtung belaufen sich pro Versuch auf 6000 bis 8000 Euro. Die Hälfte tragen die Krankenkassen, maximal 1600 Euro Bund und Land. „Der Eigenanteil ist für viele Familien immer noch zu hoch“, kritisierte Ministerin Özkan. „Wir hätten uns einen höheren Anteil vom Bund gewünscht. Vielleicht können sich die Kassen durchringen, doch mehr zu zahlen.“

Gefördert werden verheiratete Paare, die in Niedersachsen leben und sich in einem der 13 niedersächsischen Zentren behandeln lassen. Die Frau kann zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50 Jahre. Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Zudem muss ein Arzt attestieren, dass die Befruchtung Erfolg verspricht. Etwa 30 Prozent der Frauen werden dank der künstlichen Befruchtung schwanger. Bei 14 Prozent liegt Özkan zufolge die Chance für ein lebend geborenes Kind. Das Land geht etwa von 3500 Anträgen pro Jahr aus.

„Ich freue mich sehr, dass Niedersachsen mit uns gemeinsam diesen Schritt macht und ungewollt kinderlose Paare künftig stärker unterstützt“, erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gestern.

Der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU) aus Langwedel, der das Bundesgesetz maßgeblich eingebracht hatte, zeigte sich hochzufrieden mit der erreichten Lösung. Er sagte gestern allerdings auch, dass damit das Ende der Fahnenstange erreicht sei. Den Betroffenen empfahl der Abgeordnete, in jedem Fall zusätzliche individuelle Regelungen mit ihren Krankenkassen anzustreben. Die Erfahrung zeige, dass die Kassen in vielen Fällen bereit seien, finanziell über den vereinbarten Rahmen hinaus zu helfen.