Gemeinsamer Brief der Bürgerinitiativen zum Fracking-Gesetz

Gemeinsamer Brief der Bürgerinitiativen zum Fracking-Gesetz

20160118 BI FrackingGleich sechs Bürgerinitiativen aus dem Bereich No-Fracking waren am vergangenen Montag zu Gast in meinem Verdener Wahlkreisbüro. Neben Mitgliedern der Initiativen aus Achim, Intschede, Thedinghausen, Langwedel und Völkersen war auch die neugegründete Bürgerinitiative aus Walle mit dabei.

Die Vertreter der Bürgerinitiativen überreichten mir einen gemeinsam formulierten Brief zum aktuellen Fracking-Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks. In dem Schreiben wird detailliert aufgeführt, welche Regelungen aus Sicht der Bürgerinitiativen noch einmal konkret überarbeitet werden müssen. Allgemein regelt der aktuelle Gesetzentwurf kaum eines der Probleme, die wir derzeit vor Ort haben. Ich hatte sowohl Sigmar Gabriel als auch Barbara Hendricks bereits persönlich dazu aufgefordert, den Gesetzentwurf wesentlich schärfer zu formulieren. Es muss jetzt im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.

Unter anderem haben die Bürgerinitiativen in dem Brief dargelegt, dass das Grundwasser unbedingt geschützt werden müsse: so solle das giftige Lagerstättenwasser nicht im Erdreich verpresst werden dürfen, sondern müsse oberirdisch aufbereitet werden. Auch bei der Forderung nach einer Beweislastumkehr bei Erdbebenschäden sind wir uns einig: Die erdgasfördernden Unternehmen müssen durch eine Beweislastumkehr in die Pflicht genommen werden, bei Erdbebenschäden nachzuweisen, dass das Erdbeben NICHT durch ihre Erdgasförderung verursacht wurde.

Ich bin froh, dass die Bürgerinitiativen und ich beim Thema Erdgasförderung und Fracking mit unseren Forderungen deckungsgleich auf einer Linie sind. Die thematischen Eingaben und Lösungsvorschläge helfen mir auch in Berlin sehr, mich weiter für einen guten Gesetzentwurf einzusetzen. Gemeinsam mit den Bürgerinitiativen werde ich weiterhin für schärfere Gesetze kämpfen, um die Erdgasförderung sichereren Bestimmungen zu unterstellen und die Verträglichkeit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.