Gesetzentwürfe zur Änderung des Bergrechts mit Beweislastumkehr: Schritt in die richtige Richtung

Gesetzentwürfe zur Änderung des Bergrechts mit Beweislastumkehr: Schritt in die richtige Richtung

erdgasfoerderungSeit Jahren kämpfe ich dafür, dass wir eine Beweislastumkehr im Falle von Erdbeben bekommen. Es kann nicht sein, dass die Industrie Gewinne in Form von Erdgas bei uns aus dem Boden zieht und wir Bürger auf den Schäden, die durch die regelmäßig stattfindenden Erdbeben entstanden sind, sitzen bleiben. Deshalb begrüße ich es, dass die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der genau das umsetzen soll.

Bislang war die gesetzliche Lage bei den Erdbebenschäden unklar. Die Erdgasindustrie hat sich darauf zurückgezogen, dass entweder das Erdbeben nicht durch die Erdgasförderung verursacht wurde oder die Schäden durch Baumängel entstanden seien. Die Versicherungen vieler Geschädigter wiederum haben sich darauf berufen, dass das Erdbeben keine natürliche Ursache gehabt habe. Die Geschädigten befinden sich rechtlich bislang zwischen ‚Baum und Borke‘. Dieser Zustand muss sich ändern und deshalb brauchen wir eine Klarstellung im Bergschadensrecht, die die Beweislast bei den erdgasfördernden Unternehmen ansiedelt. Mein Ziel ist es, dass künftig bei Erdbeben – wie es bereits z.B. bei durch den Kohlebergbau verursachten Schäden ist – angenommen wird, dass der Schaden durch die Erdgasförderung aufgetreten ist.

Den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen werde ich nun genau prüfen. Die exakte rechtliche Ausgestaltung der Beweislastumkehr bei Erdbeben werde ich penibel unter die Lupe nehmen. Einige Punkte in dem von SPD-Minister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf bereiten mir noch Bauchschmerzen. So zum Beispiel die generelle Ausnahme von ‚offensichtlichen Baumängeln‘. Bei der Begutachtung der Schäden, die das letzte Erdbeben bei uns verursacht hat, wurde in einer Vielzahl der Fälle vom Gutachter das Vorliegen von Baumängeln als Ursache für die Schäden herangezogen. Deshalb bin ich bei dieser Formulierung im Gesetzentwurf kritisch und werde genau prüfen, welche Auswirkungen das konkret haben wird. Gegebenenfalls muss dann im parlamentarischen Verfahren der Gesetzentwurf entsprechend geändert werden.

Mir liegt mittlerweile auch der Entwurf zur Änderung der Verordnung zur Umweltverträglichkeitsprüfung Bergbau vor. Auch hierin ist – wie im Entwurf für das Wasserhaushaltsgesetz kein Verpressverbot für Lagerstättenwasser vorgesehen. Dieses fordere ich nach wie vor. Immerhin hat Minister Gabriel in diesen Entwurf eine meiner zentralen Forderungen – zumindest teilweise – aufgenommen, nämlich die Umweltverträglichkeitsprüfung auszudehnen auch auf Erdgasfördervorhaben mit einem Fördervolumen von weniger als 500.000 Kubikmeter Erdgas täglich. Die meisten Fördervorhaben in unserer Region liegen unterhalb dieser Grenze und unterlagen somit nicht einer Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Für diese Fälle sieht der Entwurf nunmehr eine Einzelfallvorprüfung vor. Wenn dann die zuständige Behörde zu der Einschätzung kommt, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, ist eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig.