Gesetzentwurf für Erdgasförderung auf kommende Wahlperiode vertagt

Die vorliegende Gesetzesinitiative, die neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung und das sogenannte Fracking vorsah, muss leider auf die kommende Wahlperiode vertagt werden. Es hat in der Unionsfraktion dafür keine Mehrheit gegeben, da große Teile meiner Fraktion – wie ich selbst – ein Verbot für das Einbringen von wassergefährdenden Stoffen in das Erdreich gefordert haben. Allerdings hat der Koalitionspartner FDP dieses Verbot blockiert. Für weitere Einigungsversuche bleibt uns keine Zeit mehr, denn die Gesetzesinitiative hätte in dieser Woche spätestens in den Bundestag eingebracht werden müssen, um noch rechtzeitig vor der Sommerpause verabschiedet werden zu können.

In der gestrigen Fraktionssitzung, in der ich mich auch zu Wort gemeldet habe, wurde ganz klar betont, dass die CDU/CSU-Fraktion weiterhin ein Verbot des Einbringens von wassergefährdenden Stoffen in das Erdreich für einen noch zu benennenden Zeitraum fordert. Für uns in der Region wäre es sehr wichtig gewesen, die in der Gesetzesinitiative formulierten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung umzusetzen – natürlich am besten mit einem Verbot. Das ist anders als in Regionen, in denen noch kein Erdgas gefördert wird und auch daher keine Probleme aufgetreten sind. Die Gesetzesinitiative habe ich gemeinsam mit 80 Unionskollegen so verschärft, dass damit eine Verpressung von Lagerstättenwasser in Wasserschutzgebieten verboten worden wäre, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für sämtliche Erdgasfördervorhaben vorgeschrieben worden wäre und die zuständigen Wasserbehörden und damit die Kommunen mit einem Veto-Recht ausgestattet worden wären. Außerdem war eine Klarstellung des Bergschadensrechts vorgesehen, die den vom Erdbeben Betroffenen hätte helfen können. Ich bedauere es sehr, dass der Koalitionspartner hier so massiv blockiert hat.

Derzeit liegt im Bundestag ein Gesetzentwurf der Grünen vor, der ein Moratorium für sämtliche Fracking-Vorhaben vorsieht. Diesem Gesetzentwurf werde ich zustimmen, sollte er noch vor der Sommerpause im Plenum zur Abstimmung stehen. Allerdings löst dieser die Probleme, die bei uns in der Region aufgetreten sind, überhaupt nicht. Denn in ihm wird lediglich das sogenannte Fracking verboten. Fracking ist weder bei den Unfällen der letzten Zeit, noch bei dem letzten Erdbeben das Problem gewesen. Ich frage mich allerdings, ob der Gesetzentwurf der Grünen bewusst so spät eingebracht wurde, dass es wohl kaum noch möglich sein wird, ihn in der bis zur Sommerpause noch verbleibenden Zeit zu verabschieden. Hat hier vielleicht sogar das Land Niedersachsen interveniert, um zu verhindern, dass ein derartiger Gesetzentwurf zur Abstimmung im Bundestag gebracht wird? Immerhin hat sich die niedersächsische rot-grüne Landesregierung schon ganz offensichtlich von ihren Forderungen nach einem Moratorium, das im Wahlkampf massiv gefordert wurde, bereits verabschiedet. Im niedersächsischen Koalitionsvertrag finde ich keine entsprechende Verankerung und nach der üblichen Schonfrist von 100 Tagen, kann ich bis jetzt noch keine Umsetzung eines Moratoriums durch Rot-Grün erkennen.