Gesetzentwurf zur Erdgasförderung muss nachgebessert werden

Gesetzentwurf zur Erdgasförderung muss nachgebessert werden

erdgasfoerderungMir liegt seit gestern der Gesetzentwurf für die neuen Regelungen im Bereich der Erdgasförderung aus dem Bundesumweltministerium vor. Leider ist dort immer noch kein Verbot zur Verpressung von Lagerstättenwasser enthalten. Zwar wird im Gesetzentwurf zum Wasserhaushaltsgesetz das sogenannte Fracking im Schiefergestein und im Kohleflözgestein verboten, aber ich sorge mich vor allem um die Verpressung von Lagerstättenwasser. Ohne ein solches Verpressverbot wird der Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht finden. Bei den Problemen, die es in der Vergangenheit mit der Erdgasförderung in der Region gegeben hat, war nicht das Fracking an sich die Problemursache. Vielmehr sind die Probleme im Zusammenhang mit der Erdgasförderung allgemein und ganz besonders im Umgang mit Lagerstättenwasser aufgetreten.

Deshalb fordere ich eine Aufbereitung des Lagerstättenwassers derart, dass das gereinigte Wasser anschließend einer Kläranlage zugeführt werden kann. Das ist technisch machbar. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass das Lagerstättenwasser in Gesteinsformationen verbracht werden soll, die einen sicheren Einschluss gewährleisten. Ich bezweifle, dass so eine zuverlässige Entsorgung des Lagerstättenwassers sichergestellt werden kann und bleibe dabei, dass ich eine Verpressung von Lagerstättenwasser ablehne.

Der von dem SPD-geführten Bundesumweltministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Bestandserlaubnis für bestehende Verpressgenehmigungen vor. Das würde bei uns bedeuten, dass weiter im Trinkwasserschutzgebiet Panzenberg Lagerstättenwasser verpresst werden kann. Die RWE Dea verfügt immer noch über die 1999 von der SPD-geführten Landesregierung erteilte Genehmigung zum dortigen Verpressen. Diese ruht zwar im Moment, aber rein rechtlich könnte die RWE Dea jederzeit hiervon wieder Gebrauch machen.

Kritisch sehe ich die Tatsache, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, eine Kommission über die Zulassung von kommerziellem Fracking im Bereich oberhalb von 3000m im Schiefer- und Kohleflözgestein entscheiden zu lassen. Das ist nicht der richtige Weg. Eine Kommission kann Handlungsempfehlungen geben. Aber so wichtige Entscheidungen kann der Bundestag nicht aus der Hand geben.