Grenze des steuerfreien Zuverdienstes anheben

10. Dezember 2018

Ich habe mich in Berlin mit dem Leiter Märkte der Bremer Tageszeitungen AG und Mitglied des Vertriebsausschusses des Bundesverbandes deutscher Zeitungsverleger, David Koopmann, getroffen. Dabei diskutierten wir die Herausforderungen der Tageszeitungen im Bereich der Zustellung und die Möglichkeiten der Förderung von innovativen Entwicklungen bei Herstellung und Druck durch den Bund.

Ich habe in meiner Funktion als Haushaltspolitiker und Berichterstatter für das Bundeswirtschaftsministerium angeregt, dass die Zeitungsverleger ihre innovativen Ideen in einem Verbandsprojekt zusammenführen. Dann könnte dieses Projekt vom Bund über die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) gefördert werden. Beispielsweise bei einem regional flächendeckenden Einsatz elektrischer Zustellfahrzeuge oder dem Einsatz von Zustelldrohnen wäre zudem eine Förderung aus dem Energie- und Klimafonds des Bundes denkbar. Entsprechend habe ich angeboten, die entsprechenden Kontakte ins Ministerium zu vermitteln, da die Innovationsförderung zu meinem Zuständigkeitsbereich gehört.

Anders verhält es sich bei möglichen Lösungsansätzen für die Zustellprobleme der Zeitungen. Die Tageszeitungen haben seinerzeit für erheblichen öffentlichen Druck gesorgt, als sich der Gesetzgeber mit der Anhebung des Mindestlohnes befasst hat. Kurioser Weise war es anschließend die Zeitungsbranche, die eine vorübergehende Ausnahme von den Bestimmungen für sich erreicht hat. Ich glaube nicht, dass eine weitere Ausnahmeregelung für diese Branche das Ziel unserer Überlegungen sein sollte. Es macht Sinn, das Problem so anzugehen, dass alle Bürger etwas davon haben.

Seit langem plädiere ich dafür, die Zuverdienstgrenze für sogenannte Mini-Jobs deutlich anzuheben. Seit vielen Jahren liegt diese bei 450 Euro im Monat. Zeitgemäß wäre eine deutliche Anhebung, auch wenn ich weiß, dass das politisch nur schwer durchzusetzen ist. Ein solcher Schritt würde auch die Sorgen der Zeitungsbranche eindämmen helfen. Ich bin da für eine klare und vor allem praktikable Vorgehensweise.

Dabei muss sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um Zuverdienste handelt. Gerade bei der Zeitungszustellung ist erkennbar, dass es sich bei der Vielzahl der Zusteller um arbeitsame Menschen handelt, die nach der morgendlichen Zustellung einem anderen geregelten Beruf nachgehen oder im Altersruhestand sind.