Gute Nachrichten für Pferde- und Geflügelzüchter

Gute Nachrichten für Pferde- und Geflügelzüchter

Schenkelbrand Fohlen 480Der Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute über die Tierschutzgesetznovelle abgestimmt. Dabei gab es zwei wichtige Änderungen für die Pferde- und Geflügelzüchter.

Seit eineinhalb Jahren habe ich intensiv am Erhalt des Schenkelbrandes gearbeitet. Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Tierschutzgesetznovelle sah ein Verbot des traditionellen Schenkelbrandes vor. Aus falsch verstandenem Tierschutzgedanken heraus sollte der seit Jahrhunderten bewährte Schenkelbrand verboten werden. Das wäre ein herber Schlag für Pferdezüchter, Pferdeliebhaber und alle Reiter gewesen. Deshalb habe ich massiv in meiner Fraktion dafür gekämpft, dass wir das Verbot aus der Novelle herauslösen und den Schenkelbrand weiter erlauben. Bis Ende 2018 wird der betäubungslose Heißbrand zugelassen. Danach ist der Schenkelbrand weiter unter lokaler Schmerzausschaltung, die vom Tierhalter vorgenommen werden kann, zugelassen. Der Heißbrand ist ein wichtiges Kulturgut und gerade für die deutsche und vor allem die niedersächsische Pferdezucht von elementarer Bedeutung.

Auch für die Geflügelzüchter habe ich gute Nachrichten: Der Gesetzentwurf sah ein Ausstellungsverbot für Geflügelausstellungen vor. Ich bin von vielen Geflügelzüchtern aus den Landkreisen Verden und Osterholz darauf aufmerksam gemacht worden. Selbstverständlich habe ich mich sofort in den parlamentarischen Beratungen dafür eingesetzt, dass dieses Ausstellungsverbot aus der Gesetzesnovelle gestrichen wird.

Es war ein hartes Stück Arbeit, aber es hat sich gelohnt und ich freue mich, dass es uns gelungen ist, sowohl das Schenkelbrandverbot als auch das Ausstellungsverbot zu verhindern. Mitte Dezember gibt der Bundestag sein endgültiges Votum ab und Anfang Februar muss noch der Bundesrat seine Zustimmung geben. Jetzt sind die Länder gefordert, diesen pragmatischen Änderungen, die wir vorgenommen haben, zuzustimmen.