Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz beschlossen

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz beschlossen

Kühne Mattfeldt

Bereits 2015 hatte ich zusammen mit Dr. Roy Kühne, Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Heil- und Hilfsmittel, zum Runden Tisch geladen, um mit Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen aus den Landkreisen Verden und Osterholz über den damaligen Referentenentwurf zu debattieren. Damals hatten mein Kollege Roy Kühne und ich um eine Einschätzung der rund 70 anwesenden Heilmittelerbringer gebeten und ich freue mich sehr, dass viele dieser guten Anregungen von damals, die wir daraufhin in Berlin mit eingebracht haben, in das neue Gesetz mit eingeflossen sind.

In 2./3. Lesung hat der Deutsche Bundestag am vorvergangenen Donnerstag das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) beschlossen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur verbesserten kompetenzorientierten Gesundheitsversorgung und stärkt Patienten und Leistungserbringer in gleichem Maße.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz stärken wir die Patienten, verbessern die Situation der Therapeuten und schaffen eine qualitätsorientierte Hilfsmittelversorgung. Ich freue mich, dass das Gesetz beschlossen wurde und in Kürze in Kraft tritt.

Verbesserungen gab es vor allem im Bereich Modellvorhaben zur Blankoverordnung und Entkopplung der Grundlohnsumme. Erstere ermöglicht den Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen ihre Patienten intensiver zu behandeln. Zukünftig darf der Therapeut selbst, unter bestimmten Voraussetzungen, über Art und Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten bestimmen. Auch die Vergütungssituation der Therapeuten soll verbessert werden. Die Therapeuten leisten einen sehr wertvollen Beitrag in der Gesundheitsversorgung und verdienen eine leistungsgerechte Entlohnung. Wichtig ist dieser Punkt auch, um junge Menschen für den Beruf des Therapeuten zu begeistern.

Der zweite wichtige Bereich des Gesetzes betrifft die Verbesserungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln: Neben der Einrichtung von Standards in Produkt- und Dienstleistungsqualität, ist es insbesondere die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses, die heraussticht. Sowohl die Verfahrensordnung zur Aufnahme neuer Hilfsmittel, als auch die Fortschreibung bereits enthaltener Produkte werden zukünftig regelmäßig aktualisiert und verbessert. So wird sichergestellt, dass auch innovative Produkte den Weg ins Hilfsmittelverzeichnis finden, der Patient umfassend über die Produkte informiert wird und eine Auswahlmöglichkeit hat.

Die Versorgung chronischer Wunden steht den Patienten auch weiterhin zur Verfügung, zusätzliche Behandlungsmethoden können über die Kassen abgerechnet werden.

Der Mutterschutz wird verbessert: Private Krankenversicherungen können nun Tarife gestalten, die schwangeren Selbstständigen endlich eine finanzielle Absicherung für die Zeit vor und nach der Entbindung ermöglichen. Kindererziehungszeiten können zusätzlich auf die Krankenversicherung der Rentner angerechnet werden.