Hilfe aus dem Teilhabe-Fonds

19. Januar 2021
Pressespiegel

Förderung für Einrichtungen

Landkreis Verden. Auch die Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen sind von der Corona-Pandemie betroffen. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Corona-Teilhabe-Fonds auf den Weg gebracht. „Ich freue mich, dass die sozialen Einrichtungen vom Corona-Teilhabe-Fonds profitieren können“, erklärte dazu der heimische Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU).

Förderanträge können beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 gestellt werden. Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung sind: Zuschüsse aus dem Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind; die Beihilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und könne im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen; erstattungsfähig seien auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.

Auszahlung direkt nach Bewilligung.
Allerdings sei die Förderung ausgeschlossen, wenn der Liquiditätsengpass bereits durch eine andere staatliche Förderung ausgeglichen ist. Die Auszahlung erfolge direkt nach der Bewilligung. Bis zum 30. Juni habe der Antragsteller in einer Schlussabrechnung seine Einnahmen, Kosten und gegebenenfalls andere Unterstützungsleistungen nachzuweisen. Ist der Liquiditätsengpass geringer als angenommen, sind zu viel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen.

aus Verdener-Nachrichten vom 19.01.2021