Hilfe aus dem Teilhabe-Fonds
Förderung für Einrichtungen
Landkreis Verden. Auch die Inklusionsunternehmen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen sind von der Corona-Pandemie betroffen. Daher hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Corona-Teilhabe-Fonds auf den Weg gebracht. „Ich freue mich, dass die sozialen Einrichtungen vom Corona-Teilhabe-Fonds profitieren können“, erklärte dazu der heimische Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU).
Förderanträge können beim Integrationsamt des jeweiligen Bundeslandes für den Zeitraum September 2020 bis März 2021 gestellt werden. Die wichtigsten Eckpunkte der Förderung sind: Zuschüsse aus dem Fonds bestehen aus einer Liquiditätsbeihilfe in Höhe von 90 Prozent der betrieblichen Fixkosten, die nicht durch die Einnahmen gedeckt sind; die Beihilfe ist nicht von der Anzahl der Beschäftigten oder der Betriebsgröße abhängig und könne im Einzelfall bis zu 800.000 Euro betragen; erstattungsfähig seien auch Personalaufwendungen, die nicht durch Kurzarbeitergeld oder anderweitig gedeckt sind.
aus Verdener-Nachrichten vom 19.01.2021