Hilfe bei Wärmeplanung

Landkreis sucht für kreisangehörige Kommunen nach Fachbüros und Fördermitteln

Auschreibung und Fördermittel

Landkreis Osterholz. Einige Kommunen im Kreisgebiet haben sich bereits mit Vorüberlegungen und ersten Vorarbeiten zu einem kommunalen Wärmeplan befasst, so zum Beispiel Ritterhude und Schwanewede. Nun, da der Bund das Gebäudeenergiegesetz novelliert hat, übernimmt der Landkreis Osterholz nach Rücksprache mit den Bürgermeistern die Rolle des Koordinators und Geburtshelfers.

Während die Rathäuser für den Beschluss über die örtlichen Konzepte und den Inhalt zuständig bleiben, macht sich der Landkreis an die Ausschreibung der Planungsleistungen. Zudem seien für die Gemeinden inzwischen „zeitlich aufeinander abgestimmte Fördermittelanträge“ gestellt worden, wie Landkreis-Sprecherin Sabine Schäfer auf Anfrage mitteilt. Mit den Bewilligungen sei Anfang 2024 zu rechnen.

Ausgenommen von der Förderung sei lediglich die Stadt Osterholz-Scharmbeck, die bereits nach dem niedersächsischen Klimaschutzgesetz zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet ist und die eine Finanzierung auf gesetzlicher Grundlage erhält.

Kommunen zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern müssen nach den Vorgaben der Bundesregierung bis Mitte 2028 eine Energie- und Wärmeplanung vorlegen. Im Landkreis Osterholz machen sich auch die kleineren Gemeinden ans Werk. Es seien alle kreisangehörigen Kommunen im Boot, bestätigt Schäfer. Wann den Räten vor Ort erste Entwürfe vorliegen werden, bleibt abzuwarten.

Unterdessen hat der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt erfahren, dass die Bundeszuschüsse bedenklich wackeln. Nach seinen Angaben ist der Fördertopf nur unzureichend gefüllt, da pro Kommune mit Planungskosten von bis zu 200.000 Euro zu rechnen sei. Doch auch wenn es anders wäre, gebe es derzeit rechtliche Hindernisse, sagt Mattfeldt.

Er hoffe und erwarte, dass die Ampelkoalition die Probleme bis zur entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses am 16. November noch lösen werde. Das für den 30. September zugesagte Förderkonzept zum Gebäudeenergiegesetz liege dem Ausschuss ebenfalls noch nicht vor. Der Abgeordnete spricht von einer Missachtung des Parlaments und der Bürger, die 2024 eine neue Heizung brauchen.

Die Norddeutsche 24.10.