Im Fachgespräch zur Entwicklung der Kommunalfinanzen

Im Fachgespräch zur Entwicklung der Kommunalfinanzen

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Mit meinen niedersächsischen Kollegen Barbara Woltmann und André Berghegger traf ich mich in Berlin mit zwei Vertretern des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, um über die Finanzsituation der Kommunen in Niedersachsen zu sprechen. Am Gespräch beteilligten sich der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter Frank Klingebiel, und die Erste Stadträtin der Stadt Cuxhaven, Andrea Posbich.

Als Haushaltspolitiker und ehemaliger Bürgermeister des Flecken Langwedel ist mir die Finanzsituation der Kommunen aus der Praxis bestens bekannt und ich kann das Kernanliegen meiner Gäste nur bestätigen: Die Finanzsituation der Kommunen hat sich in den letzten Jahren erfreulich verbessert. Dies ist nicht nur der aktuellen Niedrigzinsphase geschuldet, sondern auch der Bund hat einen großen Teil dazu beigetragen, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Trotzdem gibt es immer noch einige extrem finanzschwache Kommunen, darunter Cuxhaven und Salzgitter, die aufgrund struktureller Schwierigkeiten weiterhin nicht in der Lage sind, ihre Haushalte zu konsolidieren.

Die Gründe für die schwierige Finanzsituation sind vielfältig. Oftmals sind extrem hohe Schuldenstände aufgebaut worden, die trotz diverser Sparmaßnahmen und Zuwendungen zunehmen. Kommen ein hoher Altschuldenstand und verfestigte strukturelle Problemlagen zusammen, fehlt trotz der Unterstützung durch Bund und Land die Investitionskraft. Ohne Investitionen können aber keine Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet und keine Altschulden abgebaut werden. Die Kommune bleibt in der Abwärtsspirale. Bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen müssen wir diese Problematik dringend einbeziehen.

Problematisch bleibt, dass der Bund die Kommunen in der Regel nicht unmittelbar unterstützen kann. Durch die leider oftmals „klebrigen Hände“ der Länder kommen nicht alle Bundesmittel bestimmungsgemäß bei den Kommunen an. So hat auch das Land Niedersachsen die Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter nicht 1:1 weitergegeben, sondern zum allergrößten Teil selbst einbehalten. Die Länder dürfen die für die Kommunen bestimmten Bundesmittel nicht zweckentfremden und damit ihre eigenen Haushalte konsolidieren. Ich erwarte, dass diese ungekürzt an die Kommunen fließen!

Ebenso muss bei der Verteilung der Mittel durch die Länder stärker darauf geachtet werden, dass nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt wird, sondern nach Bedürftigkeit. Diese Punkte werde ich auch in die zukünftigen Diskussionen um die Bund-Länder-Finanzbeziehungen weiter intensiv einbringen.