Kabinettsbefassung für neue Regelungen zur Erdgasförderung: Brauchen noch weitere Verschärfungen

Kabinettsbefassung für neue Regelungen zur Erdgasförderung: Brauchen noch weitere Verschärfungen

trinkwasserschutzgebietDie heute im Kabinett beratenen Entwürfe sehen viele gute Regelungen für die Erdgasförderung und das sogenannte Fracking vor. Aber wir als Unionsfraktion fordern noch weitere Verschärfungen. Gerne hätten wir diese schon vor Kabinettsbefassung mit unserem Koalitionspartner eingearbeitet. Zu Verhandlungen hierüber war die SPD bislang leider nicht bereit. Wir als CDU/CSU-Fraktion sprechen nun mit einer Stimme.

Das Vertrauen der Bürger in die Erdgasförderung muss wieder hergestellt werden. Das geht nur durch strenge Regelungen und deshalb wollen wir als Union weitere Verschärfungen an den vorliegenden Entwürfen vornehmen. Daher vermisse ich in den Kabinettsentwürfen vor allem die von uns geforderte obertägige Aufbereitung des Lagerstättenwassers. Ich begrüße es, dass nach den Entwürfen bestehende Verpressgenehmigungen nur noch fünf Jahre gelten sollen und danach lediglich eine Verpressung in druckabgesenkten kohlenwasserstoffhaltigen Gesteinsformationen, die einen sicheren Einschluss gewährleisten, zugelassen ist. Damit wäre dann die Genehmigung der Dea im Panzenberg nur noch fünf Jahre gültig und nach Ablauf dieser Frist brauchen wir nicht mehr befürchten, dass die Dea wieder davon Gebrauch macht. Zurzeit verzichtet die Dea freiwillig auf die Verpressung in diesem Gebiet, könnte aber diese jederzeit wieder nutzen.

In den Entwürfen ist eine Reihe von Tabuzonen definiert wie z.B. in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen. In diesen Tabuzonen darf nicht gefrackt und kein Lagerstättenwasser versenkt werden. Ich kritisiere aber, dass in diesen Tabuzonen normale Erdgasförderung ohne Einsatz der Fracking-Technologie erlaubt ist und dass Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und zur Entnahme von Wasser zur Verwendung in Getränken nicht von vornherein zu Tabuzonen erklärt worden sind, sondern es dort den Ländern obliegt, sie zu Tabuzonen zu erklären. Außerdem fehlt mir ein Verbot von diesen Maßnahmen in Wasservorkommen, die zur Herstellung von Lebensmitteln genutzt werden.

Positiv bewerte ich nach wie vor die von mir lange geforderte Beweislastumkehr im Falle von Schäden durch Erdbeben, die von der Erdgasförderung verursacht wurden. Die neuen Entwürfe enthalten nicht mehr die von mir zunächst kritisierten Bedingungen, unter denen die neue Beweislastumkehr gegriffen hätte – hier waren z.B. nur Schäden erfasst, die in einem Radius von 500 Metern um die Bohrstelle lagen, außerdem griff die Beweislastumkehr erst ab einer Magnitude von 2,0. Die neuen Bedingungen unter denen die Beweislastumkehr greift, werde ich einer sorgfältigen Prüfung unterziehen und dann gegebenenfalls im parlamentarischen Verfahren Änderungen fordern. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen darüber hinaus die Länder auffordern, Schlichtungsstellen einzurichten, damit es gar nicht erst zu teuren und langwierigen Gerichtsverfahren kommen muss.

Für unsere Region nicht entscheidend, da bei uns keine Schiefergas- oder Kohleflözgasvorkommen vermutet werden, ist die Tatsache, dass über Fracking in diesen Bereichen nicht der Bundestag, sondern eine eingesetzte Expertenkommission entscheidet. Dennoch kritisiere ich, dass der Bundestag eine so wichtige Entscheidung aus der Hand gibt. Deshalb fordert die Union eine Begrenzung auf maximal acht Erprobungsmaßnahmen.

Von SPD-Seite wird uns immer vorgeworfen, der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier hätte die Entwürfe verwässert. Das stimmt nicht – die jetzt vorliegenden Entwürfe stammen aus den Häusern der SPD-Minister Gabriel und Hendricks. Wie die SPD die genannten großen Punkte im parlamentarischen Verfahren abräumen will, ist mir unklar – zumal ein Teil des Pakets, die UVP-Verordnung Bergbau, nicht im Parlament beraten wird.