Kampf hat sich gelohnt: Bund legt Grundstein für sichere Erdgasförderung

Die christlich-liberale Koalition hat sich auf eine Gesetzesinitiative zur Erdgasförderung bzw. zum sogenannten Fracking geeinigt: Bereits im Februar hatten die beiden zuständigen Minister Peter Altmaier und Dr. Philipp Rösler einen sehr guten Entwurf vorgelegt, der die Rahmenbedingungen für die Erdgasförderung bzw. das Fracking zugunsten eines Schutzes von Mensch und Umwelt verbessert hat. An diesem Entwurf haben wir noch einige Verschärfungen vorgenommen, die aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion notwendig waren.

Die Gesetzesinitiative, die am 15. Mai vom Kabinett beraten und anschließend vom Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, enthält erhebliche Verbesserungen der rechtlichen Situation für die Genehmigung von Fracking- bzw. Erdgasfördervorhaben. Auch die Rahmenbedingungen für die Entsorgung des anfallenden Lagerstättenwassers, das mit giftigen Stoffen belastet ist, werden erheblich verbessert.

Die Hürden für die Genehmigung von Fracking-Vorhaben sowie die Verpressung des kontaminierten Lagerstättenwassers werden durch diese Gesetzesinitiative erheblich höher gelegt als bisher. Bereits der erste Entwurf der Ministerien sah eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Fracking-Vorhaben, das Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde sowie ein Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten vor.

Dieser Entwurf wurde von der christlich-liberalen Koalition nun in einigen Punkten noch verschärft: Einführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung für alle Fördervorhaben in der konventionellen Erdgasförderung, Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung auch auf Anträge zur Verpressung von Lagerstättenwasser, Verpressungsverbot von Flowback in Wasserschutzgebieten, Offenlegung der beim Fracking verwendeten Inhaltsstoffe. Damit sind viele Punkte, die die Kritiker der Fracking-Methode immer angeführt und gefordert haben, umgesetzt.

Es war ein langer Kampf, den ich in meiner Fraktion und in der FDP führen musste, um die jetzt erreichten Verschärfungen umzusetzen. Nicht zuletzt hat die Gründung einer ca. 80 CDU/CSU-Abgeordnete umfassenden Gruppe durch mich dazu geführt, dass meine Forderungen Gehör gefunden haben. Viele der nun vorgelegten Änderungen sind gerade für den Landkreis Verden von Bedeutung: In unserem Landkreis ist weniger das Fracking das Problem – in der Vergangenheit kam es vielmehr zu Problemen, die im Zusammenhang mit der konventionellen Gasförderung stehen: Der Transport von Lagerstättenwasser sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser im Trinkwasserschutzgebiet. Deshalb freue ich mich, dass wir den Kabinettsentwurf dahingehend ändern konnten, dass eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung für Erdgasfördervorhaben – wie sie bei uns in der Region stattfinden – vorgeschrieben werden wird. Sollte bei der Umweltverträglichkeitsvorprüfung herauskommen, dass erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Fördervorhaben zu befürchten sind, wird eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Außerdem muss für die Verpressung von Lagerstättenwasser generell eine komplette Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Damit haben wir die nötigen Konsequenzen aus den Unfällen, die bei uns passiert sind, gezogen und die Hürden für neue Genehmigungen so hoch gelegt, dass in Zukunft nur solche Vorhaben sowohl zur Förderung von Erdgas als auch zur Verpressung des Lagerstättenwassers genehmigt werden können, von denen keine Gefährdung für Mensch und Umwelt befürchtet werden muss.

Am liebsten wäre es mir gewesen, wenn für einige Jahre das Einbringen von giftigen Stoffen in die Erde, d.h. Fracking sowie Verpressung von Lagerstättenwasser, in Gänze verboten worden wäre. Das ist allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Bund nicht möglich. Die Länder haben jetzt genügend Instrumente an der Hand, ein Moratorium umzusetzen. Für unseren Landkreis kann ich das Resümee ziehen, dass sich der Kampf gelohnt hat.