Kein gesundes Unternehmen darf wegen Corona-Folgen in Insolvenz geraten
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus getroffen. Besonders wichtig sind nach meiner Ansicht dabei momentan besonnenes Verhalten im persönlichen Alltag, die Vermeidung unnötiger Ansteckungsrisiken wie auch die schnelle und umfassende Hilfe für Betroffene. Ich stehe in den letzten Tagen in ständigem Kontakt mit Krankenhäusern, Ärzten und auch der kassenärztlichen Vereinigung. Im Moment haben wir bei uns in Deutschland nach wie vor nur eine sehr geringe Zahl von schwereren Verläufen. Das zeigt, dass unser Gesundheitssystem funktioniert. Wir sollten dementsprechend weiterhin besonnen handeln und nicht in Panik verfallen. Von medizinischer Seite geht es darum, die Kapazitäten von Intensivbetten mit Beatmung auf einem hohen Level zu halten und nicht durch medizinisch zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt notwendige Operationen zu belegen. Damit sorgen wir bestmöglich vor.
Dem Bundesministerium für Gesundheit wurde dafür bereits kurzfristig rund eine Milliarde Euro zur Bekämpfung des Corona-Virus zur Verfügung gestellt, unter anderem zur Beschaffung von Schutzausrüstungen wie Masken und Schutzanzügen, zur Unterstützung der WHO bei der internationalen Corona-Bekämpfung und zusätzliche Mittel für das Robert-Koch-Institut. Außerdem erhält das Bundesministerium für Bildung und Forschung 145 Millionen Euro für die Entwicklung eines Impfstoffs und für Behandlungsmaßnahmen. Damit ist die Finanzierung von Behandlung und Forschung in umfassendem Maße gewährleistet.
Darüber hinaus ist jeder Einzelne gefordert, die Ausbreitung des Virus nach bester Möglichkeit einzudämmen. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben dazu am 16. März 2020 gemeinsame Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Über den Link
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934 erhalten Interessierte detaillierte Informationen über alle Öffnungs- und Schließzeiten im Einzelhandel sowie Regelungen zu Versammlungen und Besuchen.
Ich weiß, dass damit jedem Einzelnen momentan viel abverlangt wird. Mein besonderer Dank gilt all jenen Menschen, die im Moment den Betrieb aufrechterhalten, indem sie Tag für Tag weiter zur Arbeit gehen und zum Wohle ihrer Mitmenschen ihr Bestes geben. Das sind im Moment besonders die Mitarbeiter des Lebensmittelhandels, vor allem die Kassenkräfte, Bus- und LKW-Fahrer für die Logistik, Apotheker und natürlich das gesamte medizinische Personal und viele mehr.
Vor allem ist es die deutsche Wirtschaft, die nun entschlossen und mit aller Kraft gegen die Auswirkungen des Corona-Virus geschützt werden muss, sage ich auch mit Blick auf meine Aufgabe als Berichterstatter für das Bundeswirtschaftsministerium und Mitglied des Haushaltsausschusses. Durch die enge internationale Verflechtung der Wirtschaft treffen unsere Unternehmen auch die Auswirkungen dieser Pandemie an anderen Orten der Welt. Noch kann niemand die Tragweite seriös beschreiben, welche die Pandemie auf die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland haben wird, weil aussagekräftige Konjunkturindikatoren erst mit einiger Verzögerung vorliegen werden. Allerdings spüren viele Unternehmen, vor allem Kleinstunternehmer, bereits massive Auswirkungen des Virus. Die Absage von Messen und Großveranstaltungen sowie der Rückgang der Reisetätigkeit wirken sich auf die Dienstleistungsbranche aus, insbesondere auf Logistik, Handel, sowie ganz besonders auf Hotellerie, Gastronomie und den Tourismus. Zugleich geht die Auslandsnachfrage zurück und internationale Lieferketten werden gestört, was sich auf die hiesige Produktion auswirkt.
Kein gesundes Unternehmen darf aufgrund der aktuellen Situation in Insolvenz geraten. Der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister haben sich deshalb auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das ab sofort Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird. Die Regierung errichtet einen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. Ziel ist es, Firmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung ist klar: Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen. Detailfragen werden gerade geklärt und man ist in permanenter Abstimmung mit den Banken, Landesregierungen, Kommunen und den Finanz- und Arbeitsämtern.
In einem Eilverfahren hat der Deutsche Bundestag schon vergangene Woche einen von allen Fraktionen mitgetragenen Beschluss zur Verabschiedung des neuen Kurzarbeitergeldes auf den Weg gebracht, mit dem die Folgen der Corona-Krise abgefedert werden sollen. Das neue Kurzarbeitergeld war nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag am Freitag zunächst im Bundestag nach allen drei Lesungen beschlossen worden – üblicherweise schließen sich an die erste Lesung zunächst die Ausschussberatungen an. Schließlich hatte der Bundesrat das Gesetz ebenfalls noch am Freitag gebilligt – auch hierfür war eine Fristverkürzung erforderlich.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung am Montag auch eine Lockerung der Insolvenzregeln angekündigt. Man bereite eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, teilte das Bundesjustizministerium mit, um so Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine „finanzielle Schieflage“ geraten.
Unternehmen sind nach geltendem Recht verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Bis zum 30. September soll die Antragspflicht nun ausgesetzt werden, mit Option auf eine mögliche Verlängerung bis Ende März 2021. Damit Unternehmen von der Pflicht befreit sind, muss die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Epidemie beruhen und es muss „ernsthaft“ über öffentliche Finanzierung oder Sanierung verhandelt werden.
Nachfolgend eine Übersicht über das Schutzschild des Bundes und des Landes für Beschäftigte und Unternehmen. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der schnellen zeitlichen Abfolge immer wieder kurzfristig zu Änderungen kommen kann. Dies ist eine von uns zum aktuellen Zeitpunkt gefertigte Übersicht zu den aktuellen Hilfen:
Übersicht für Unternehmerinnen und Unternehmer
Für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, wird ein Schutzschild errichtet, der auf vier Säulen beruht:
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren
Deutschland hat ein starkes System der sozialen Sicherung. Die damit verbundenen automatischen Stabilisatoren stützen die Konjunktur. Die Bundesregierung wird diese Stabilisatoren voll wirken lassen. Unsicherheit und kurzfristige Störungen der Handelsströme sollen nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren.
Dabei kann die Bundesregierung auf bewährte Instrumente zurückgreifen. Bis Anfang April wird die Kurzarbeiterregelung zielgerichtet angepasst. Dabei werden erleichterte Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld eingeführt:
Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im
Betrieb auf bis zu 10 %
teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.
Im Einzelnen:
- Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
- Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
- Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird.
- Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmittel angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen wir Unternehmen und Beschäftigte. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation haben wir uns sehr bewusst dafür entschieden, keine Begrenzung des Volumens unserer Maßnahmen vorzunehmen. Dies ist eine sehr bedeutende Entscheidung, hinter der die ganze Bundesregierung steht. Zunächst werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden. Dazu werden unsere etablierten Instrumente zur Flankierung des Kreditangebots der privaten Banken ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht:
Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit – Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt.
Für das Programm für größere Unternehmen wird die bisherige Umsatzgrenze von zwei Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Dieser „KfW Kredit für Wachstum“ wird umgewandelt und künftig für Vorhaben im Wege einer Konsortialfinanzierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Bereich (bisher nur Innovation und Digitalisierung) zur Verfügung gestellt. Die Risikoübernahme wird auf bis zu 70% erhöht (bisher 50%). Hierdurch wird der Zugang von größeren Unternehmen zu Konsortialfinanzierungen erleichtert.
Für Unternehmen mit mehr als fünf Milliarden Euro Umsatz erfolgt eine Unterstützung wie bisher nach Einzelfallprüfung.
Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Der Bund wird seinen Risikoanteil bei den Bürgschaftsbanken um 10 Prozent erhöhen, damit die in der Krise schwer einzuschätzenden Risiken leichter geschultert werden können. Die Obergrenze von 35 Prozent Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50 Prozent erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, eröffnet der Bund die Möglichkeit, dass die Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm (parallele Bund-Länder-Bürgschaften) wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet. Der Bund ermöglicht hier die Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80Prozent.
Mit den Landesförderbanken sowie den Bürgschaftsbanken stehen wir dazu in engem Austausch. Diese Maßnahmen sind durch die bisherigen beihilferechtlichen Regelungen abgedeckt.
Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden wir zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegen. Das wird dadurch ermöglicht, dass die Risikotoleranz der KfW krisenadäquat erhöht wird. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Darüber hinaus sollen für diese Unternehmen konsortiale Strukturen angeboten werden.
Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin hat bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte. Die EU- und Eurogruppen-Finanzminister werden sich dafür einsetzen, dass die EU-Kommission das notwendige Maß an Flexibilität zeigt.
Die Bundesregierung wird die KfW in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem die nötigen Garantievolumina zur Verfügung gestellt werden. Das ist unproblematisch möglich. Denn im Bundeshaushalt steht ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Rahmen kann – sofern erforderlich – zeitnah um bis zu 93 Milliarden Euro erhöht werden.
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit, die ausreicht, um eine ernste Situation, vergleichbar mit den Jahren nach der Finanzkrise 2009, zu bewältigen. Die Instrumente haben sich damals bewährt und die im Haushalt 2020 verfügbaren Mittel reichen aus für eine vergleichbare Steigerung des Fördervolumens. Die wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften. Bei etwaigem zusätzlichem Bedarf für Exportdeckung und Refinanzierung lässt sich der Ermächtigungsrahmen sehr schnell erhöhen.
- Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Auf europäischer Ebene setzen sich Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen ein. Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen. Die Bundesregierung begrüßt die Idee der Europäischen Kommission, für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
Sie begrüßt ebenfalls die Ankündigung der europäischen Bankenaufsicht, bestehende Spielräume zu nutzen, damit Banken weiter verlässlich Liquidität an die Wirtschaft geben können sowie die gestern angekündigten Maßnahmen der Europäischen Zentralbank zur Bereitstellung von Liquidität für Banken. Es ist gut, dass die EIB-Gruppe ihre in vergangenen Krisen erprobten Instrumente zum Einsatz bringt, um europaweit Unternehmen, die vom Corona-Virus betroffen sind, bei
Liquiditätsengpässen zu unterstützen. Insbesondere ist auf die bewährten EIF-Portfoliogarantien zur Absicherung von Unternehmensliquidität zurückzugreifen.
Landesregierung Niedersachsen: „Schnell und unkompliziert Hilfe leisten“
Um die Auswirkungen der Corona-Krise auf niedersächsische Unternehmen abzumildern, will die Landesregierung kurzfristig Förderprogramme auf den Weg bringen. Bei der NBank wird daher gegenwärtig ein Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe vorbereitet. Ebenfalls in Vorbereitung ist die Auflage eines größeren Liquiditätskredits (über 50.000 Euro), der voraussichtlich in sechs Wochen bereitgestellt werden kann. In beiden Fällen muss zuvor eine Absicherung durch das Land, etwa durch einen Haftungsfonds, gewährleistet werden. Beide Kreditprogramme sollen direkt durch die NBank, ohne Beteiligung einer Hausbank, vergeben werden.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation, die sich in bisher ungekannter Weise auf unser gesellschaftliches Leben und unsere Wirtschaft auswirkt. Jetzt ist schnelle und unkomplizierte Hilfe gefragt. Lieferengpässe, Stornierungen, ausbleibende Kunden – einige Branchen, etwa Reise, Tourismus und Logistik, sind von der Krise besonders stark betroffen. Auch die Bereiche Kultur, Events und Messebau kämpfen mit hohen Ertragsausfällen. Der Bund hat bereits Hilfe zugesagt. Wichtig ist daher, dass wir mit Landesprogrammen die Förderlücken schließen und insbesondere jenen Unternehmen zur Seite stehen, die von den angekündigten Bundesprogramme nicht profitieren werden.“
Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) geholfen werden kann, soll zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugute kommen soll dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben, damit diese finanzielle Belastungen abdecken können, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden. Gefördert werden sollen demnach etwa Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können. Ebenso Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsaufwendungen, für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen. Die Förderhöhe soll voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden.