Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf

Verdener Landrat kritisiert geplantes Gesetz

Der Kreis als besserer Krisenmanager

Landrat Peter Bohlmann übt wie die Bundestagsabgeordneten deutliche Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

Landkreis Verden.  Die vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes kam bei Verdens Landrat Peter Bohlmann (SPD) wahrlich nicht gut an. Vor dem Hintergrund, „dass seit 14 Monaten häufig über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hochengagiert an sieben Tagen in der Woche und im Schichtsystem im Gesundheitsamt, der Corona-Ordnungsabteilung und im Impfzentrum mit der Bewältigung der Pandemie befasst sind, erweisen sich Bundesinitiativen, mit denen sich einzelne Bundespolitiker als bessere Krisenmanager darstellen möchten, immer mehr als störend“, echauffiert er sich. Bohlmann, ein Gegner des Zentralismus, glaubt, dass die Verwaltungen vor Ort die jeweilige Situation besser und schneller einschätzen und dementsprechend handeln könnten als der Bund.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht bundeseinheitliche Maßnahmen für Regionen vor: So soll es ab einem Inzidenzwert von 100 in Landkreisen oder kreisfreien Städten etwa Ausgangsbeschränkungen, die Beschränkung von privaten Zusammenkünften und der Sportausübung sowie ein Öffnungsverbot von vielen Geschäften, Kultur- und Gastronomieeinrichtungen geben. Kommenden Mittwoch könnte das Gesetz im Parlament beschlossen werden. Geht aus Regierungssicht alles glatt, müsste am Folgetag auch noch der Bundesrat zustimmen. Bis die in dem auch als „Bundes-Notbremse“ bezeichneten Gesetz enthaltenen Regelungen erstmals greifen, dürfte es dann Ende April sein.

Da niemand wisse, „wann und was für ein Bundesgesetz wir bekommen“, wie Peter Bohlmann anmerkt, müsse eine Nachfolgeregelung für die am Sonntag auslaufende Niedersächsische Corona-Ordnung gefunden werden. Das Land werde daher die bisher gültigen Regelungen bis zum 9. Mai verlängern. „Fortgesetzt wird auch die Verfügung des Landkreises zu den nun verschärften Einschränkungen – so lange wir über einer Inzidenz von 100 bleiben“, erklärt er. Eine Notbremse als eine Reaktion auf eine mehrtägige Inzidenz von über 100 sei demnach im Kreis Verden bereits wirksam.

Bohlmann glaubt, dass „die Gesetzeshektik umfragegetrieben ist“ und spricht von einer „Hau-ruck-Politik“, die in der Bevölkerung zu hohen Irritationen und in den Verwaltungen zu vermeidbarer Arbeit führe. Auch zur geplanten Ausgangssperre hat der Landrat eine klare Haltung: „Die setzen wir nicht um, weil wir sie für unverhältnismäßig, weitgehend unwirksam und für rechtswidrig halten. Solche Sperren kann es allenfalls nur lokal begrenzt geben.“ So zielorientiert und kleinteilig könne der Bund gar nicht vorgehen, woran sich die Schwäche des Zentralismus zeige.

Widersinnig ist in seinen Augen, dass zu dem Maßnahmenkatalog des Bundes die Positionierung zu den Schulen überhaupt nicht passe, da diese sich erst ab der Inzidenz von 200 vom Präsenzunterricht verabschieden sollen. Bohlmann bringt ein praktisches Beispiel: „Das führt nun dazu, dass Schüler nach den Vorstellungen des Bundes nachmittags nicht mehr zu dritt draußen Fußball spielen dürfen und nach 21 Uhr nicht mehr raus dürfen, aber am Vormittag mit einer zweistelligen Anzahl im Klassenraum sitzen.“ Nicht nur deshalb favorisiere der Landkreis die Fortführung des Wechselunterrichts bis zu einer Inzidenz von 150, weil die Zahl 100 laut Bohlmann „sehr valide ist“. Dennoch sei der Kreis weiter an die Vorgaben des Landes Niedersachsen von 100 gebunden.

Zwei, die in Berlin mitentscheiden, sind die hiesigen Bundestagsabgeordneten Andreas Mattfeldt (CDU) und Gero Hocker (FDP). Auch sie üben Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf. Die geplante Verschärfung fördere die Spaltung der Gesellschaft, missachte das föderale System, entmachte die Parlamente und sei ein Angriff auf die Justiz, sagte der Langwedeler Mattfeldt auf Nachfrage. Und auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Gero Hocker aus Achim steht der Neufassung des Gesetzes kritisch gegenüber. Wie Mattfeldt will er die Änderung in der kommenden Woche im Bundestag ablehnen.

Andreas Mattfeldt

Andreas Mattfeldt MdB

Mattfeldts Meinung nach sollte „ein größerer Fokus auf die Produktion und Beschaffung von Impfstoff gelegt werden. Dazu gehört auch mehr Aufmerksamkeit der Bundesregierung für dieses Thema“. Die nun vorgesehenen Maßnahmen wiederum seien nicht angemessen. So bedeute die Verschärfung des Gesetzes eine Geringschätzung regional unterschiedlich möglicher Lösungen und sei zudem ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

„Ausgangssperre inakzeptabel“

Zu einer Ausgangssperre sagte er: „Dies halte ich für völlig inakzeptabel.“ Zumal er es für psychisch wie physisch gesundheitsschädlich halte, die Menschen in Innenräume zu zwingen, wo sich gezeigt habe, dass dort die Ansteckungsgefahr am größten sei. „Gerade jetzt, wo die Tage länger und wärmer werden, geht die Ausgangssperre an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei.“

Sein Parlamentskollege Gero Hocker sieht das ähnlich. Die Ausgangssperre sei weder verhältnismäßig, noch habe sie in anderen Ländern einen positiven Beitrag zum Infektionsgeschehen leisten können. „Es ist niemandem begreiflich zu machen, warum Joggen, ein Spaziergang mit dem Partner oder der Partnerin beziehungsweise eine Radtour nicht mehr erlaubt sein sollen.“

Dass die Bundesregierung dennoch erwäge, solche Maßnahmen verabschieden zu lassen, sei „frei von medizinischer Sinnhaftigkeit und als aktionistische Übersprungshandlung“ zu bewerten. Hocker fordert stattdessen eine Flexibilisierung bei der Impfpolitik. Er schlägt zudem vor, dass sich auch die Länder selbst um die Beschaffung von Impfstoff bemühen könnten.

Landrat Peter Bohlmann heißt die Haltung der beiden Bundestagsabgeordneten aus dem Landkreis Verden gut. „Ich begrüße das, würde es aber noch besser finden, wenn unsere heimischen Abgeordneten auch mehrheitsfähig in Berlin wären oder sie eine Mehrheit finden würden.“ Denn schlimm sei, dass der Bund die Pandemie für eine übergriffige Politik nutze. „Wegen der Größe des Landes und auch aus Gründen der Gewaltenteilung sieht unser Grundgesetz vor, dass sich der Bund auch bei gemeinsamen Zuständigkeiten auf die Gesetzgebung zu beschränken hat und die Bundesländer mit ihren Landkreisen das Land verwalten.“ Und diesbezüglich lautet Bohlmanns Versprechen: „Die von Ortskenntnissen und Spezialwissen geprägten Kreisverwaltungen werden auch weiter zeigen, dass sie zur Durchbrechung von Infektionsketten und zur Verhinderung von Infektionen vor Ort alles tun werden, was getan werden muss.“

Verdener Nachrichten vom 17.04.2021