Kritik von Andreas Mattfeldt, Lob von Christina Jantz

VON MICHAEL KERZEL
Langwedel. Einen Vorschlag, um Fragen rund um die Erdgasförderung zu beantworten, haben Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Umweltministerin Barbara Hendricks (beide SPD) vorgelegt. Der Kreisverdener Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt (CDU) kritisiert den Gesetzentwurf. „ Leider ist dort immer noch kein Verbot zur Verpressung von Lagerstättenwasser enthalten“, sagt Mattfeldt. Die Bundestagsabgeordnete Christina Jantz (SPD) lobt den Entwurf. Sie berichtet, dass der Gesetzesentwurf ein generelles Verbot von Fracking mit umwelttoxischen Stoffen vorsehen soll.

Es bleibe darüber hinaus dabei, teilt Jantz mit, dass Fracking in allen sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie oberhalb von 3000 Metern verboten werden soll. Die ursprüngliche Befristung bis 2021 werde aufgehoben.

Nur in Ausnahmefällen könne den zuständigen Behörden eine Genehmigung für wissenschaftliche Probebohrungen ermöglicht werden, wenn zuvor eine Kommission mehrheitlich die Unbedenklichkeit attestierte. Der Kommission sollen Experten aus verschiedenen Institutionen angehören, die die wissenschaftliche Bandbreite zu Fragen des Frackings abdecken. „Wir werden sehr genau darauf achten, dass die Expertenkommission keine versteckte Hintertür zur Umgehung des Verbotes ist“, sagt Jantz.

Andreas Mattfeldt missfällt die Tatsache, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf vorsehe, eine Kommission über die Zulassung im Schiefer- und Kohleflözgestein entscheiden zu lassen. „Das ist nicht der richtige Weg. Eine Kommission kann Handlungsempfehlungen geben. Aber so wichtige Entscheidungen kann der Bundestag nicht aus der Hand geben“, meint Mattfeldt.

Andreas Mattfeldt sorge sich vor allem um die Verpressung von Lagerstättenwasser. „Ohne eine solches Verpressverbot wird der Gesetzentwurf meine Zustimmung nicht finden“, kündigt Mattfeldt an. Er betont, dass bei den Problemen, die es in der Vergangenheit mit der Erdgasförderung in der Region Langwedel gegeben habe, nicht das Fracking an sich die Problemursache war. Vielmehr seien die Probleme im Zusammenhang mit der Erdgasförderung allgemein und ganz besonders im Umgang mit Lagerstättenwasser aufgetreten. „Deshalb fordere ich eine Aufbereitung des Lagerstättenwassers derart, dass das gereinigte Wasser anschließend einer Kläranlage zugeführt werden kann. Das ist technisch machbar“, meint Mattfeldt.

Laut Jantz müssten die Fragen zur Entsorgung des Lagerstättenwassers diskutiert werden. „Die Zeit drängt. Wichtig ist es, dass wir schnell, aber mit der gebotenen Sorgfalt klare Regelungen für die Technologie finden, denn zurzeit verzichten die Unternehmen noch darauf, Anträge zu stellen. Aber, wie lange noch?“, sagt Christina Jantz. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe laut Mattfeldt vor, dass das Lagerstättenwasser in Gesteinsformationen verbracht werden soll, die einen sicheren Einschluss gewährleisten. „Ich bezweifle, dass das sichergestellt werden kann und bleibe dabei, dass ich eine Verpressung von Lagerstättenwasser ablehne“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete.

Weiter kritisiert Mattfeldt die vorgesehen Bestandserlaubnis für bestehende Verpressgenehmigungen. „Das würde bei uns bedeuten, dass weiter im Trinkwasserschutzgebiet Panzenberg Lagerstättenwasser verpresst werden kann“, so Mattfeldt. Die RWE Dea verfüge immer noch über die 1999 erteilte Genehmigung zum dortigen Verpressen. Diese ruhe zwar im Moment, aber rein rechtlich könnte die RWE Dea jederzeit hiervon wieder Gebrauch machen, befürchtet Mattfeldt.

aus Verdener Nachrichten vom 21.11.2014